Das Baugelände Teslas in Freienbrink befindet sich zu ca. 2/3 in einem Wasserschutzgebiet (Zone IIIB). Nachdem Umweltaktivisten (leicht veränderte) Schilder zur Kennzeichnung des Wasserschutzgebietes angebracht hatten und wiederholt bei Behörden das Anbringen von Kennzeichen forderten, wurde diese kennzeichnung endlich vorgenommen (siehe Foto, Foto von privat).

Zum Schutz von Wasserschutzgebieten gelten in diesen Verbote (siehe folgend Auszüge aus der für das Teslagelände gültigen Verordnung):

Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Erkner, Wasserfassungen Neu Zittauer und Hohenbinder Straße
vom 21. März 2019
(GVBl.II/19, [Nr. 24])

Auf Grund des § 51 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 und 3 und Absatz 2 und des § 52 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Brandenburgischen Wassergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
2. März 2012 (GVBl. I Nr. 20), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2017 (GVBl. I

Nr. 28) neu gefasst worden ist, verordnet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft:

….

  • 3
    Schutz der Zone III B

In der Zone III B sind verboten:

….

  1. das Errichten, Erweitern oder Erneuern von
    • Bohrungen, welche die gering leitende Deckschicht über oder unter dem genutzten Grundwasserleiter verletzen können,
    • Grundwassermessstellen oder
    • Brunnen,

….

  1. das Errichten oder Erweitern von Industrieanlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in großem Umfang, wie zum Beispiel in Raffinerien, Metallhütten oder chemischen Fabriken ….