Werner Klink, Geohydrologe, 28.11.2021

Seit Herrn Musk’s Ankündigung vom 12.11.2019 in Freienbrink eine Gigafactory errichten zu wollen, wurden in 3 Etappen immer mehr ausufernde Antragsunterlagen durch Tesla eingereicht. Seit Februar 2020 wird gebaut, gebaut und gebaut und durch das LfU genehmigt, genehmigt und genehmigt. Mittlerweile wurden durch das Umweltamt  unter fragwürdiger Auslegung des §8a BImSchG 19 willkürliche vorzeitige Bauzulassungen einschließlich einiger A- und B-Varianten erteilt:

  1. trotz ungültigem Bebauungsplan und Flächennutzungsplan.
  2. trotz Fehlens eines aktuellen Raumordnungsplanes
  3. ohne Klärung der Infrastruktur und der Verkehrsanbindung an die Umgebung
  4. ohne Klärung der Versorgungssicherheit der Gigafaktory mit Energie (Gas und Strom) und Wasser
  5. ohne Klärung der Entsorgungssicherheit der Abprodukte (Abgas, Abwasser und feste Abfallstoffe)
  6. ohne Klärung der Betriebssicherheit (mangelhafte Störfallkonzeption, unzureichende Frühwarnsysteme für den Luftraum und das Grundwasser).

Als besonders schweren Verstoß gegen die Baugesetzgebung ist die mangelhafte Erkundung des Untergrundes zu werten. Unzureichende Aufschlussdichte, -tiefe und -umfang sowie ein unzulängliches Untersuchungsprogramm gestatten nicht, wie erforderlich die geologischen und hydrogeologischen Lagerungsverhältnissen hinreichend genau einzuschätzen. Diese Feststellung basiert auf dem Studium folgender Antragsunterlagen:

  1. Geotechnische Standortcharakterisierung, Gigafactory Brandenburg Phase 1 vom 26.02.2020
  2. Hydrogeologische Studie – Tiefgründung – 1. Ergänzung Bericht | Brandenburg, Deutsch- land 362-19-026-02 02_DE | 15 May 2020 Endbericht Tesla Motors
  3. Monitoring Konzept Bericht | Brandenburg, Germany 362-19-026-02 [02] | 19 May 2020 Endbericht Tesla Motors
  4. Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie Vorabversion | Brandenburg, Germany 362-19-026-xx [00] | 24 June 2020 Vorabversion Tesla Motors
  5. Hydrogeologische Studie – Berechnung der Fördermengen und der Auswirkungen der Wasserhaltungen für die geplante TeslaGigafactory am Standort Grünheide Bericht | Brandenburg, Deutschland 362-19-026-10 01_DE | 24 June 2020 Bericht Tesla Motors
  6. Tesla Manufacturing Brandenburg SE – GIGAFACTORY BERLIN-BRANDENBURG Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 WHG für die Durchführung lokaler Wasserspiegelabsenkungen und Grundwasserreinfiltration zur Errichtung von Gebäudefun- damenten und die Einbringung unterirdischer Versorgungsleitungen vom 24.06.2020 Berlin
  7. Nullbeprobung W-S-E Messstellen Bericht | Brandenburg, Germany 362-19-026-11 [00] | 25 June 2020 Endbericht Tesla Motors
  8. Hydrogeologisches Gutachten zur Bewirtschaftung des Niederschlagswassers, 21.12.2020
  9. Tesla Gigafactory 4, Planung Regenwasserableitung, Antrag auf Wasserrechtliche Erlaubnis §§ 8, 9 und 10 WHG, April 2021

Das in den  obigen geologisch/hydrogelogisch betitelten Schriften der Antragsunterlagen dargestellte Modell vom Aufbau des Untergrunds entspringt anscheinend den Fantasievorstellungen der Autoren.denn auf der Basis von

  • 2 Altbohrungen,
  • 10 flachen, größtenteils oberhalb des Wasserspiegels endenden Rammkernsondierungen aus dem Jahr 2001,
  • 10 flachen, <10 m tiefen neueren Messstellenbohrungen von 2020
  • 20 flachen, meist nur 10 m tiefen neueren Rammkernsondierungen und
  • einer unbestimmten Anzahl unvollständig dokumentierter, maximal 20 m tief reichender Drucksondierungen, die offensichtlich nicht hydrogeologisch ausgewertet wurden

die auf dem betrachtenden Gelände gelegen sind und unter Einbeziehung einiger Altbohrungen aus der Nachbarschaft des Tesla-Geländes ist es nicht möglich, für eine 3 km² große Fläche ein hinreichend sicheres hydrogeologisches Modell zu erstellen, zumal auf Grund von Dokumentationsmängeln nicht zu erkennen ist, welche primären Erkundungsdaten wirklich berücksichtigt wurden. Aus fachlicher Sicht stellt das Unterlassen von aktuellen  hydraulischen und hydrodynamischen Untersuchungen in einem ausreichend  dichten Netz von noch neu zu errichtenden Grundwassermessstellen unter Einbeziehung von im Randbereich des Baugeländes bereits vorhanden Grundwassermessstellen eine schwerwiegende Verfehlung dar. Die durch die Berichtsautoren abgeleiteten Strömungsvorgänge des Grundwassers beruhen auf überalterten Wasserspiegelbeobachtungen aus der Nachbarschaft und auf ungeklärten Lagergerungsverhältnissen im Untergrund des Teslageländes. Auf Grund unzureichender Voruntersuchungen sind im Bereich der zu betrachtenden Fläche weder Mächtigkeit noch Homogenität des postulierten, oberen unbedeckten Grundwasserleiters und auch nicht der angeblich in ca. 20 m Tiefe lückenlos verbreitete Grundwasserstauer nachgewiesen. Die hydrogeologischen Lagerungsverhältnisse unterhalb von 20 m und deren mögliche hydraulische Wechselwirkung mit oberflächennahen Grundwasserleitern werden in Teslas Antertragsunterlagen überhaupt nicht betrachtet. Die bestehende Gefahr von Salzwasseraufstiegen wird total ignoriert. Tesla weigert sich, sein Gelände wie erforderlich  flächenhaft zu untersuchen. Auch eine Erkundungserweiterung des Untergrundes in die Tiefe lehnt der Konzern kategorisch ab. Völlig unverständlich ist, dass das LfU diesen Standpunkt akzeptiert. Damit haben sämtliche Aussagen zu tatsächlich im Untergrund ablaufenden Fließvorgängen nur spekulativen Charakter. Auf Grund des unzureichenden hydrogeologischen  Kenntnisstandes sind keine belastbaren Prognosen zu den von der Gigafactory ausgehenden Auswirkungen möglich. Ausbreitungsgeschwindigkeiten und -wege von Schadstoffen lassen sich nicht sicher vorhersagen und bei auftretenden Störfällen kann keine zielgerichte Schadensbegrenzung erfolgen. Das geplante Niederschlagsversickerungskonzept, die Durchführung sowohl von temporären als auch stationären Wasserspiegelabsenkungen und -beauflastungen sind in Frage zu stellen.

Das Verbiegen der Forderungen der Wasserschutzverordnung Erkner, Wasserfassungen Hohenbinder Straße und Neu Zittauer Straße, treibt Tesla bis zum Exzess. Der Konzern lässt sich von folgenden Verboten befreien, die alle dem Grundwasserschutz dienen sollen. Das LfU stimmt nach dem Prinzip je gefährlicher um so unbedenklicher folgenden unzulässigen Maßnahmen im Einzugsgebiet der beiden aktiven Wasserfassungen Hohenbider Straße und Neu Zittauer Straße zu:

  • Errichtung einer Abwasserbehandlungsanlage,
  • Errichtung von Grundwassermessstellen,
  • Errichtung von Brunnen zur Grundwasserhaltung,
  • Errichtung von zwei Betonmischanlagen,
  • mobile Betankung von Großmaschinen und von langsam fahrenden Baufahrzeugen,
  • Errichtung von Industrieanlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in
    großem Umfang.
  • Versickerung von belastetem Niederschlagswasser in den Sickerbecken, die in den Wasserschutzzonen errichtet werden sollen.
  • Durchführung einer normalerweise verbotenen Großveranstaltung (sogenannte Volksfest am 09.10.2021)
  • Außerdem bleiben schon während der Bauphase folgende Verstöße gegen Verbote der geltenden Wasserschutzgebietsverordnung ungeahndet:
    • Trotz Verbots wurden in der Wasserschutzzone III A und B bis zu 5.000 Löcher bis 20 m Teufe unter Missachtung existierender Erkundungsnormen und -richtlinien blind in den Untergrund  getrieben (Verpresslanzen, Entwässerungslanzen, Drucksondierungen, Rammsondierungen, Betonpfähle, 8 Grundwassermessstellen, Spundwände) und das meist ohne wie gefordert ein geologisches Schichtenverzeichnis aufzunehmen, was als höchstverwerflich einzustufen und hart zu bestrafen ist. Durch diese Maßnahmen wurden vorhandene, grundwasserschützende Schichten zerstö Die Löcher fungieren jetzt als bevorzugte Bewegungsbahnen zwischen ehemals getrennten Grundwasserleitern.
    • Außerdem erfolgte eine Verdichtung des oberen Grundwasserleiters durch über 1.600 Ramm- und Bohrpfähle, durch Setzung tiefreichender Fundamente und auch durch Realisierung tiefreichender Verdichtungsmaßnahmen von der Geländeoberfläche aus. Es ist davon auszugehen, dass dadurch die Durchlässigkeit lokal verschlechtert wird und die Strömungsverhältnisse verändert wurden. Negative Auswirkungen auf das Strömungsvorgänge im Untergrund haben auch die im Rahmen durchgeführter Wasserspiegelabsenkungen geförderten und in den Untergund wiederverpressten Wässer. Durch die im geförderten Wasser enthaltenen Feinkornanteile wird der Porenraum in den Aufnahmehorizonten zugesetzt.
    • Tesla darf ohne belangt zu werden, im Wasserschutzgebiet großflächig die schützende Bodenschicht beseitigen. Normalerweise hat Tesla sämtliches dort anfallende Niederschlagswasser aufzufangen und außerhalb der Wasserschutzzone zu entsorgen. Ein nichtfunktionierendes Ableitungsssystem und unterdimensioniertes Auffangsystem von Niederschlagswässern sowie fehlende Abflussrinnen an den Rändern von Stell-, Lager- und Parkflächen zeigen, dass von Tesla solche Auflagen einfach ignoriert werden.
    • Gemeldete Betankungsvergehen in den Wasserschutzzonen A + B der Wasserfassungen Hohenbinder und Neu Zittauer Straße von Tesla werden nicht verfolgt und demzufolge auch nicht geahndet.
    • Was machen die Baufirmen bei Staubentwicklung? Sie bewässern künstlich das in der Wasserschutzzone A + B befindliche Baugelände, damit die Schadstoffe möglichst schnell in den ungeschützten Grundwasserleiter versickern kö Damit nicht genug ,Tesla lässt wider jeglicher Vernunft, jedoch angeblich auf Forderung des Umweltamtes zusätzlich auf seinem Freigelände in Freienbrink sämtliche Fahrtrassen, Abstell- und Lagerflächen mit Wasser besprühen, das, wenn es nicht verdunstet, verunreinigt im Grundwasser landet. Bei solchen Behördenvorgaben ist die fachliche Kompetenz unserer Behörden in Frage zu stellen.
    • Baustelleneinrichtungen, Verladestationen, mobile Toilettenanlagen, das Abstellen von Kraftfahrzeugen oder das Zwischenlagern von schwebstoffhaltigen Baustoffen auf ungeschütztem Untergrund sind normalerweise aus Wasserschutzgebieten zu verdammen. Für Tesla gelten solche Vorgaben nicht. Da sieht das LfU großzügig weg.
    • Eine dritte, jedoch bisher noch nicht genehmigte Betonmischanlage wurde im Nordbereich des gegenwärtigen Baugeländes ebenfalls im Wasserschutzgebiet errichtet und dort auch betrieben.
    • Das auf den Arbeitsebenen der Baugerätschaften, auf den Fahrtrassen, auf  den Lagerflächen und auf den überbauten Flächen anfallende verschmutzte Niederschlagswasser wird größtenteils an Ort und Stelle oder an den Rändern der befestigten Flächen versickert bzw. in offene Leitungsgräben oder die vielen temporär vorhandenen Baugruben nach dem Prinzip aus dem Auge aus dem Sinn eingeleitet, wo die Sickerstrecke bis zum Grundwasserspiegel kürzer ist. Diese frevelhafte Verfahrensweise ist für Tesla zwar bauförderlich, aufwandmindernd und kostengünstig, doch die Kunden des WSE werden die Folgen in einigen Jahren zu spüren bekommen. Die Verunreinigung des Grundwassers funktioniert in der üblichenTesla-Geschwindigkeit. Außerdem spricht man über diese Dinge nicht freiwillig ö Tesla scheint nicht nur seinen Angestellten einen Maulkorb umgelegt zu haben, sondern auch den Behörden und der Politik. Diese reagieren auf meine Gefahrenanzeige nicht, sondern lassen Tesla weiter gewähren.

All die oben aufgeführten Verhaltensweisen im Wasserschutzgebiet  richten sich gegen die Bestimmungen der  Europäischen Grundwasserrahmenrichtlinie. Danach besteht ein absolutes Grundwasserverschlechterungsverbot.

 

Außerdem ist abzusehen, dass der zukünftige hohe Wasserverbrauch durch Tesla zu Lasten der Bevölkerung von Grünheide und Umgebung erfolgen soll. Da ganz Brandenburg bezüglich Wassernutzung weit über seine Verhältnisse lebt, indem mehr  Wasser verbraucht wird als neu gebildet wird, hat sich das MLUK ein Niedrigwassermanagementkonzept ausgedacht, worauf das WSE sofort reagiert. Der Wasserversorger änderte seine Geschäftsbedingungen. Darin ist unter anderem eine Wasserversorgungsrangfolge festgelegt. Der Firma Tesla wird Vorrang eingeräumt. Notwendige Wasserabschaltungen erfolgen zuerst bei der Bevölkerung.

Tesla behält das Wasser jedoch nicht für sich. Die industriebelasteten, vom geplanten Klärwerk nicht vollständig reinigbaren Abwässer sollen in die Müggelspree geleitet werden und landen dann in den flußabwärts gelegenen Wasserwerken, die teilweise infiltriertes Spreewasser fördern. Wohl bekomm`s den Menschen, deren „Trinkwasser“ aus den Wasserwerken Hohenbinder Straße oder Friedrichshagen stammt.

Dieser  Weg der Abwasserentsorgung sollte unbedingt ausgeschlossen blei