Tesla-Den-Hahn-Abdrehn: Symbolische Aktion zum Schutz unseres Waldes vor der Gier Teslas am 09.12.2023 um 11:00 Uhr in Fangschleuse. Start: 11:00 Uhr ab Bahnhof Fangschleuse (RE1)

Während auf dem gigantischen bisherigen Teslagelände erneut Wald gerodet wird, um Werkshallen für die geplante Produktionserweiterung errichten zu können, findet damit der Raubbau am Grünheider Wald keineswegs ein Ende. Mit dem B-Plan 60, der auf den Weg gebracht wurde, sollen weitere 140 – 150 ha Wald, z.T. in Umwandlung zum Mischwald befindlich und Heimstatt geschützter Arten, gefällt werden. Die Dachorganisation „Tesla-Den-Hahn-Abdrehn“, der verschiedenste Naturschutzverbände und Bürgerinitiativen, darunter auch die Wassertafel Berlin-Brandenburg, angehören, sagt: Es reicht! Am 09. Dezember werden wir mit einem blauen Band, welches unser gefährdetes Trinkwasser symbolisieren soll, dieses Areal umspannen um zu zeigen, daß wir es schützen wollen. Wir fordern alle Menschen, die es wie wir falsch finden, Wald für E-SUVs zu opfern und unser Trinkwasser durch weitere Produktionsstätten im Wasserschutzgebiet zu gefährden auf, uns zu unterstützen.  

Mehr Informationen:

Negative Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände zum B-Plan 60 (link zur Stellungnahme)

Negative Stellungnahme des Wasserverbandes Strausberg-Erkner zum B-Plan 60 = weiteres Opfer von mehr als 100 ha Wald für Tesla (Auszüge aus der Stellungnahme)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir müssen Ihnen mitteilen, dass der WSE dem vorbenannten Bebauungsplan und der damit verbundenen 6. Änderung des FNP nicht zustimmen kann.

Die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Grünheide (Mark) …  verstoßen gegen die seit dem 21. März 2019 gültigen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Erkner, Wasserfassungen Neu Zittauer und Hohenbinder Straße, im speziellen gegen § 3 Schutz der Zone III B, in dem unter Abs. 56 die Neuausweisung oder Erweiterung von Industriegebieten ausgeschlossen wird sowie § 4 Schutz der Zone III A, in dem unter Abs. 15 die Festsetzung von neuen Baugebieten im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung verboten sind. 

Als Begünstigter der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Erkner lehnen wir die baurechtliche Änderung bzw. Aufstellung ab.

Zudem sind wir aufgrund der durch das Land Brandenburg begrenzten genehmigten Wasserentnahmemengen, die wir bereits ausgeschöpft haben, nicht mehr in der Lage, weitere Baugebiete mit Trinkwasser zu versorgen.

Des Weiteren ist der WSE hinsichtlich der Schmutzwasserentsorgung an die Kläranlage Münchehofe der Berliner Wasserbetriebe gebunden und dort mit vertraglich vereinbarten Einleitmengen limitiert. Diese festgelegte Kapazitätsgrenze der Tages- und Jahresmengen ist ebenfalls erreicht, so dass seitens des WSE keine zusätzlichen Schmutzwassermengen fach- und sachgerecht entsorgt werden können.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen     

Verbandsvorsteher , Technische Leiterin