Die Wassertafel fordert Transparenz beim Grundwasserschutz!

Am 25.01.2023 fand eine Sondersitzung des Umweltausschusses des Brandenburger Landtages zum Thema Beobachtungen des Grundwasserzustandes im Teslageläde statt. Hintergrund war, dass das Umweltministerium eine Nebenbestimmung des Genehmigungsbescheides für den Autobauer gestrichen hatte, welche dem lokalen Wasserverband Kontrollrechte beim Grundwasserschutz  einräumte. Ein Mitarbeiter des Ministeriums erklärte, dass unklar sei, was die Nebenbestimmung, der Wasserverband sei in alle grundwasserrelevanten Fragestellungen einzubeziehen, „en détail“ bedeuten würde. Folglich sei diese Formulierung vor Gericht auch anfechtbar gewesen und auf Wunsch Teslas gestrichen worden. 

Die Wassertafel Berlin-Brandenburg hält dagegen: die Verpflichtung zu einer Einbeziehung des Wasserverbandes in „alle grundwasserrelevanten Fragestellungen“ bedeutet eine Verpflichtung zu seiner Einbeziehung in „alle grundwasserrelevanten Fragestellungen“! Es ist selbstverständlich, dass der lokale Wasserverband die Kontrolle über den Zustand des Grundwassers erhält! Und da die Gesundheit der Bevölkerung von dessen Reinhaltung abhängt, fordern wir transparente Verfahren beim Grundwassermonitoring und einen Zugang zu grundwasserrelevanten Informationen auch für die Öffentlichkeit.

Fotos: Ausschnitte des riesigen Teslaareals (zum grossen Teil im Wasserschutzgebiet gelegen) am 23.01.2023 

 

 



Grundwasserschutz : Unabhängigkeit und Transparenz von Kontrollen gefordert!

Pressemitteilung Wassertafel Berlin-Brandenburg, 18.1.2023

Brandenburger Umweltamt darf Kontrollhoheit im Grundwasserschutz nicht an Tesla abgeben

Das Brandenburger Umweltamt hat dem Autokonzern Tesla offenbar die Überwachung des Grundwassers unter seiner Gigafactory in Grünheide überlassen. Die Kontrolle möglicher Verunreinigungen des Wassers in einem Trinkwasserschutzgebiet wird somit allein dem möglichen Verursacher übertragen. 

Ulrike von Wiesenau, Sprecherin der Wassertafel Berlin-Brandenburg, kommentiert: „Ein wahrhaft beeindruckendes Szenario: das Brandenburger Umweltamt hat Tesla offenbar die Kontrolle des Grundwassers unter der Gigafactory Grünheide vollständig überlassen, sie somit allein dem möglichen Verursacher übertragen. Der Automobilkonzern darf seine Verunreinigungen des Trinkwassers künftig selbst und exklusiv überwachen. Die Wassertafel BB fordert das Brandenburger Umweltministerium auf, die Kontrollhoheit der Öffentlichen Hand zum Schutz der elementaren Lebensmittels und zur Sicherung der Trinkwasserversorgung für Berlin und Brandenburg unverzüglich wieder einzusetzen. Alles andere käme einer Bankrotterklärung gleich.“ 

Website: www.wassertafel.org

Pressekontakt:  Ulrike von Wiesenau +49(0) 1573-4077795 |  presse@wassertafel.org


Die Wassertafel freut sich und gratuliert!

Aktuell am 05.03.2023 in der rbb-Abendschau: Grauwasserrecycling im Wohnheim (für Weiterleitung zum rbb-Beitrag bitte anklicken) 

Mitgliedern der Wassertafel Berlin-Brandenburg wird oft vorgeworfen, sie würden nur um jeden Tümpel und um jeden Bach kämpfen, weil sie technikfeindliche Fortschrittsverweigerer seien. Es ist jedoch das Gegenteil der Fall! Wir sind geradezu begeistert, wenn es durch technischen Fortschritt gelingt, möglichst wenig Wasser und Energie zu vergeuden. Mit den Argumenten des dringenden Bedarfs an industriellen Arbeitsplätzen oder an Wohnraum wurde und wird jedoch bis heute in Genehmigungsverfahren auf die Forderung nach einer Kreislaufwirtschaft meist verzichtet. Die Industrieansiedlungen sollen superschnell entstehen, der Wohnraum billig sein – Umweltschutz ist da nur hinderlich. Die Wassertafel prangert diesen Missstand an, besonders, wenn es sich um sehr grosse und prestigeträchtige Projekte handelt.  

Der Ingenieur Erwin Nolde verwirklicht mit seiner Firma „innovative Wasserkonzepte GmbH“ die Vision, die das Kreislaufwirtschaftgesetz beschreibt: Abwasser und Abwärme sollen 1. vermieden, 2. vermindert und 3. recycelt werden, also nicht wie „Abfall“ behandelt und lediglich entsorgt werden.  Er ist somit einer der Umweltaktivisten, die Umweltschutz nicht nur fordern, sondern ganz praktisch durch ihre Arbeit Wirklichkeit werden lassen – wenn man sie denn lässt. 

Für die Umsetzung des Wasserrecyclingkonzeptes mit integrierter Wärmerückgewinnung beim Neubau eines Studentenwohnheims mit 399 Appartments in Berlin Pankow erhielt die „Nolde-innovative Wasserkonzepte GmbH“ zusammen mit anderen Beteiligten Ende des Jahres 2022 gleich zwei sehr renommierte Preise: den Aqua Award 2022, der jährlich für herausragende Leistungen in der Wasserbranche verliehen wird und den TGA (Technische GebäudeAusrüstung) AWARD 2022, der von der Fachzeitschrift „Moderne Gebäudetechnik“ vergeben wird. Die Grauwasserrecyclinganlage erlaubt es, pro Jahr 5.000.000 Liter Trinkwasser einzusparen. 

Wir freuen uns sehr über diese wegweisenden Leistungen von Erwin Noldes Team wie auch die Würdigung, die sie erfahren haben und gratulieren herzlich! Das Beispiel zeigt, dass Sparen und Wiederverwenden möglich sind, wenn sie denn gewollt sind und von Anfang an in die Planung einbezogen werden. Das KreislaufwirtschaftsGESETZ, welches Sparen und Wiederverwenden fordert, gibt es bereits seit 2012. 

Fotos: 

Beitragsfoto – die Technik der Grauwasserercyclinganlage inkl. Wärmerückgewinnung in dem Studentenwohnheim in Berlin-Pankow

Abgebildetes Gebäude – das Studentenwohnheim in der Selma-Lagerlöf-Straße in Berlin-Pankow

Begrünter Innenhof des Firmensitzes – hier werden täglich alle Toiletten und bei Bedarf auch die Pflanzen mit Betriebswasser versorgt

Porträtfoto – Erwin Nolde im Innenhof des Firmengebäudes, wo selbst bei grösster Sommerhitze  ein angenehmes Klima herrscht



Keine Erholung der Oder nach katastrophalem Fischsterben

In einer aktuellen Pressemitteilung (20.12.2022) teilt das Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei mit, dass von einer Erholung des Flusses bisher keine Rede sein könne. Ihr Salzgehalt sei nach wie vor deutlich zu hoch und das katastrophale Fischsterben, das sich im Juli / August 2022 ereignet hatte, könne sich bei steigenden Temperaturen wiederholen. Dieses Resultat ergab eine Routinebefischung durch das Institut am 29. November dieses Jahres. Die Befischung ergab sowohl eine deutlich reduzierte Zahl von Fischen wie auch das gänzliche Fehlen sonst üblicher heimischer Fischarten.   

Das Leibnitz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei  hatte nach dem massenhaften Fischsterben in der Oder Handlungsempfehlungen formuliert, wie eine solche menschengemachte Umweltkatastrophe in Zukunft vermieden werden kann. Hier der Link zu dem Policy Brief des IGB:

https://www.igb-berlin.de/sites/default/files/media-files/download-files/IGB%20Policy%20Brief%20-%20Die%20Zukunft%20der%20Oder_web.pdf


Tesla bietet Hilfe bei Wassersuche an

Am 08.12.22 wird die Gemeindevertretung in Grünheide darüber abstimmen, ob Tesla weiteres Waldgebiet kaufen, den Wald roden und dorthin expandieren darf. Zur Verzögerung in der Abstimmung der Gemeindevertreterversammlung hatte geführt, dass der ortsansässige Wasserverband Tesla vertraglich Wasser nur für die erste Ausbaustufe zugesagt hatte. Tesla sucht hier nun Abhilfe und bietet an, bei der Wassersuche behilflich zu sein. Sollte diese Hilfe zum Ziel führen und der Mehrbedarf des Autobauers so gedeckt werden, ändert das nichts am Wassermangel der Region. Schon jetzt sind Wasserrationierungen und Preiserhöhungen durch den Wasserverband Strausberg-Erkner beschlossen. Nicht nur die Quantität, auch die Qualität unseres Trinkwassers würden durch tiefere Bohrungen mit weiteren Einzugsgebieten beeinträchtigt. Die Flora und Fauna unserer Region kann sich ihr Wasser weder in grösserer Tiefe noch in weiterer Ferne beschaffen. Die Wassertafel Berlin-Brandenburg warnt vor Versuchen, sich über den vorhandenen Wassermangel hinwegsetzen zu wollen und so die Quantität und Qualität der lebensnotwendigen Ressource Trinkwasser zu gefährden. 

Website: www.wassertafel.org

Pressekontakt:  Ulrike von Wiesenau +49(0) 1573-4077795 |  presse@wassertafel.org


Die Wassertafel stellt sich vor: David gegen Goliat

Die Wassertafel bekam aktuell (Dezember 2022) die Gelegenheit, sich in der Sozialistischen Zeitung, welche monatlich erscheint, zu präsentieren. Die SoZ titelte in ihrer Rubrik „Wir stellen vor“: DAVID GEGEN GOLIATH:

Die Wassertafel Berlin-Brandenburg hat mit Tesla einen harten Gegner – es ist aber nicht der einzige
von Heidemarie Schroeder

Im Südosten Berlins hat vor einem halben Jahr die Gigafactory von Tesla ihre Produktion aufgenommen. Das Tesla-Areal ist Wasserschutzgebiet, so dass das Anlegen von Bohrungen und das Hantieren mit wassergefährdenden Stoffen per Gesetz verboten sind. Eigentlich, denn für Tesla gelten andere Regeln.

Die Region zählt zu den wasserärmsten Deutschlands, die Wasserknappheit wird sich durch die nächsten Ausbaustufen Teslas sowie nachziehende Industrie verschärfen. Da Tesla keine Kreislaufwirtschaft betreibt, wird Abwasser anfallen, dessen Verbleib Probleme mit sich bringen wird.
Tesla verschärft somit die schon bestehenden Probleme um die Quantität und Qualität unseres Trinkwassers. Deshalb entzündete sich hieran der Widerstand von Wasseraktivis­t:innen. Wasser kennt keine Landkreis- und keine Ländergrenzen. Wenn Teslaabwässer im Müggelsee und damit im grössten Reinwassserspeicher Berlins landen, ist das Trinkwasser der Berliner gefährdet. Wenn fehlendes Wasser aus anderen Teilen Brandenburgs beschafft werden muss, wird der dort bestehende Wassermangel verschärft. In diesem Bewusstsein schlossen wir uns zusammen und deshalb gibt es seit eineinhalb Jahren die Wassertafel Berlin-Brandenburg.
Wir haben als Gruppe keine feste Struktur, aber wir haben Wissenschaftler verschiedenster Fachrichtungen in Reichweite, so dass unsere Arbeit auf solidem Wissensfundament steht. Mitglieder unserer Initiative haben bereits in anderen Zusammenhängen Erfolge erzielt (z.B. 660000 Unterschriften gegen die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe, oder Berlin wurde »Blue Community«), so dass wir als Gesprächspartner ernst genommen werden.
Im Moment unserer Gründung standen die Einwendungen im Genehmigungsverfahren im Vordergrund, die wir zahlreich und inhaltsschwer erhoben haben. Auch wenn es deprimierend war, dass das Genehmigungsverfahren durch die Schaffung von Tatsachen auf dem Baufeld zur Farce degradiert wurde, und auch wenn die »Rechtssicherheit« der Genehmigung wohl nur dank der Einwendungen zustande kam, war diese Arbeit wichtig.
Als der damalige Kanzlerkandidat Armin Laschet das Teslawerk besuchte und Elon Musk die Frage einer Reporterin nach einem Wassermangel mit einem Lachanfall beantwortete, hatten wir, als Berliner Bär und Elon Musk verkleidet, eine Aktion vor dem Brandenburger Tor. Das amüsierte »Does this seem like a desert to you?« Elon Musks nahmen wir zum Anlass für einen gemeinsamen Abend mit Wissenschaftlern und Künstlern, um unsere Themen aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten.
Verschiedene Perspektiven einzunehmen und Grenzen zu überschreiten, ist vom Zeitpunkt unserer Gründung an unser Anliegen, und so solidarisieren wir uns mit Aktiven aus anderen Teilen der Welt wie Chile, Guatemala oder Portugal. In diesen Ländern wird Wasser für den Abbau von Lithium oder Nickel vernutzt und vergiftet und die Menschen so ihrer Lebensgrundlage beraubt. Am Weltwassertag, dem 22.3.2022, demonstrierten wir mit diesen Aktivist:innen am Teslawerk und der Kontakt zu ihnen hält an.

Wir sind am Ball
Am Beispiel Teslas erarbeiteten wir uns das Thema Greenwashing. Der Saal im Berliner Haus der Demokratie und Menschenrechte war gut gefüllt, als der ehemalige Mobilitätsexperte von Greenpeace seinen Vortrag über E-Mobilität hielt.
Mit einer recht spektakulären Aktion vor dem Roten Rathaus forderten wir im Dezember 2021 den Senat auf, Verantwortung zu übernehmen und sich den Themen Wasservergeudung, Grundwassergefährdung und Verunreinigung von Spree und Müggelsee durch die Ansiedlung von Großindustrie im Berliner Südosten zu widmen. Die Umweltsenatorin lud uns als Antwort zu einem Gespräch ein. Wir erinnerten sie daran, dass Berlin 2018 Blue Community geworden ist und damit eine besondere Verantwortung für das Wasser übernommen hat. Wir forderten, bei allen Neubauprojekten – und erst recht bei industriellen Grossprojekten – die Wiederverwendung benutzten Wassers zur Bedingung von Genehmigungen zu machen. Auch die Notwendigkeit und Möglichkeiten von mehr Trinkwasserbrunnen in der Stadt, kostenfreien Toiletten und der Bewässerung von Stadtgrün sprachen wir an.
Im August dieses Jahres lud Tesla uns, dem Druck von Bürgerinitiativen folgend, zu einer Geländebegehung ein. Das Ergebnis war nicht eine Aufweichung unserer Positionen, sondern eher die Bestätigung unserer Ablehnung: Eine Auto- und Batteriefabrik gehört nicht in ein Trinkwasserschutzgebiet!
In einem Gespräch fragten wir den Vorstand des lokalen Wasserverbandes, wie er steigende Bedarfe bei geringerer Grundwasserneubildung decken und industrielle Abwässer entsorgen will, ohne Trinkwasser zu gefährden. Inspektionen vor Ort und Analysen auf der Basis geohydrologischer Fakten zeigen, dass die Prinzipien nachhaltigen Wirtschaftens schon seit langem verletzt werden.
Die Umweltkatastrophe an der Oder gegen Ende des Sommers bestätigte, wie aktuell diese Themen in ganz Brandenburg sind und wie dringend eine politische Intervention ist. Da Politiker:innen sich bisher unfähig zeigen, Änderungen herbeizuführen, die an die Ursachen gehen, illustriert das Fischsterben in der Oder nicht nur die Mühseligkeit unserer Arbeit, sondern auch ihre absolute Notwendigkeit.
Die Themen für unsere Arbeit werden uns also auch in Zukunft gewiss (und leider) nicht ausgehen. Was wir zusammen mit anderen Initiativen und Verbänden bisher erreicht haben, ist eine beginnende Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Gefährdung unseres Wassers.

Heidemarie Schroeder ist Mitglied in der Bürgerinitiative Grünheide sowie im Verein für Natur und Landschaft in Brandenburg
www.wassertafel.org


Einhaltung der Verpflichtung aus Europäischer Wasserrahmenrichtlinie in unrealistische Ferne gerückt

Der Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers ist alarmierend und es ist bundesweit dringend Handlungsbedarf angesagt, denn laut Umweltministerin Steffi Lemke sind, mit Blick auf die Weltnaturkonferenz in Montréal vom 7. bis 19. Dezember 2022, „wir weder Vorbild noch Vorreiter“. Denn die Quecksilberbelastung, vor allem eine Folge der massiven Kohlestromerzeugung in Deutschland, liegt beinahe flächendeckend über den in der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) festgeschriebenen Grenzwerten. Derartige Überschreitungen gefährden nicht nur Tiere und Pflanzen in den Gewässern, sondern auch die menschliche Gesundheit.

Die aktuellen Ergebnisse zum Gewässerzustand, den wesentlichen Belastungen und Auswirkungen wurden nun vom Umweltbundesamt am 22.10.2022 veröffentlicht: Nur 1 Prozent der Oberflächengewässer und 53 Prozent der Grundwasserkörper gelten rückblickend fürs Jahr 2021 laut Behörde als unbelastet. Gewässernutzungen setzen oft einen gravierenden Ausbau, eine massive Ufersicherung, die Begradigung und den Aufstau der Gewässer voraus. Davon sind 86 Prozent der Gewässer betroffen. Ob Grundwasser oder Oberflächengewässer, Belastungen durch Stoffeinträge treten fast überall auf. Sie belasten 42 Prozent des Grundwassers und 98 Prozent der Flüsse, Seen und Küstengewässer.

Gegenwärtig erreichen zudem nur 9 Prozent aller Oberflächengewässer einen sehr guten oder guten ökologischen Zustand bzw. Potenzial. Das ist erst ein Prozent mehr als 2015. Auch die Zahl der schlecht bewerteten Wasserkörper hat bundesweit laut Umweltbundesamt erst im gleichen Umfang abgenommen. Mit den geplanten Maßnahmen bis 2027 könnten nur 18 Prozent der Gewässer die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreichen. Heute weist kein Oberflächengewässer in Deutschland einen guten chemischen Zustand auf. Das ist vorrangig damit begründet, dass sich Quecksilber über die Verbrennung fossiler Brennstoffe über die Luft ausbreitet und sich flächendeckend in Boden und Wasser ablagert. Auch andere Schadstoffe sind laut Umweltbundesamt Grund für diese Zielverfehlung. Der fortwährende Gewässerausbau führt zu monotonen Gewässern, die kaum noch die frühere Vielfalt an Lebensräumen und Lebewesen zu bieten haben. Solche Gewässer haben geringere Selbstreinigungskraft und sind weniger widerstandsfähig, zum Beispiel auch gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels. 

Der Erhalt der Artenvielfalt als wichtige Lebensgrundlage ist eine globale Aufgabe

Die Konferenz von Rio 1992 hat ein internationales Bewusstsein und Verpflichtungen zum Erhalt der Biodiversität geschaffen. Europa setzt den Rahmen für das nationale Handeln der Mitgliederländer, z.B. über Natura 2000, Wasserrahmenrichtlinie und mittels Cross-Compliance-Förderung. Unter letzterem Aspekt versteht man die Bindung bestimmter EU-Agrarzahlungen an Verpflichtungen u.a. aus dem Bereich des Umweltschutzes.

Die Wasserrahmenrichtlinie ist ein Gesetzeswerk der EU mit dem Ziel, alle Gewässer – Grundwasser, Flüsse, Seen und Küstengewässer in einen „guten Zustand“ zu versetzen. Die Europäische Union (EU) verfolgt mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) (2000/60/EG) aus dem Jahr 2000 ein ganzheitliches Schutz- und Nutzungskonzept für die europäischen Gewässer. Für die Umsetzung des „guten Zustands“ der Gewässer hatte die Wasserrahmenrichtlinie ursprünglich das Jahr 2015 als Frist gesetzt. Deutschland hat hier jede Verlängerung mitgenommen und es ist unmöglich, dass die neuerliche Fristverlängerung bis 2027 ausreicht. Denn die Lobby aus  Agrarindustrie, Schifffahrt, Verkehr und Bergbau verhindern eine konsequente Umsetzung in Deutschland. Die Wasserrahmenrichtlinie ist eine große Chance, einen nachhaltigen Umgang mit unserem Lebenselixier Wasser zu schaffen.

2020 stellt das EU-Parlament in seinem „Review-Prozess“ fest, dass die Umsetzung der WRRL verbessert und beschleunigt werden muss, indem die einschlägigen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten einbezogen und die Ziele der WRRL in die Bereiche Landwirtschaft, Verkehr und Energie besser integriert werden müssen. Nur so lasse sich sicherstellen, dass sich alle Oberflächen- und Grundwasserkörper bis spätestens 2027 in einem guten Zustand befinden. Entgegen der Einwendungen aus den Mitgliedstaaten und den Erwartungen an den Fitness-Check, kam auch das Parlament zu dem Ergebnis, dass keine Überarbeitung der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich ist. Das Parlament fordert die Kommission sogar auf, zu erklären, dass die Wasserrahmenrichtlinie nicht überarbeitet wird.

Review-Prozesse dienen eigentlich dazu, europäische Gesetze auf ihre Wirksamkeit und Effizienz hin zu überprüfen. Im Jahr 2027 wird es die Richtlinie 27 Jahre lang geben. Neun Jahre waren für die Schaffung der Verwaltungsstrukturen vorgesehen, 18 Jahre für die Umsetzung der Maßnahmen.  Die Wasserrahmenrichtlinie muss jetzt sofort konsequent umgesetzt werden, denn die Kommission hat Deutschland bereits des Öfteren dazu ermahnt.

In Deutschland wurde jedoch für über 90 Prozent aller Flüsse und Seen die Frist auf 2021 bzw. sogar schon auf 2027 verlängert – oft zu unrecht. Daher haben die Umweltverbände BUND und der Nabu eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Eine solche Beschwerde einzureichen war jedoch nicht einfach. Es war ausschließlich möglich, Verstöße gegen Formalien zu beklagen, nicht jedoch die Versäumnisse in Bezug auf konkrete Maßnahmen. Diese Formalien lassen sich den Hauptschuldigen, zum Beispiel der Agrarindustrie, nur schwer nachweisen.

Folgende Formalien konnten klar juristisch nachgewiesen werden

  • Bundeswasserstraßen: Es ist nach wie vor nicht geregelt, wer für alle großen Flüsse Deutschlands zuständig ist. Es fehlt nach wie vor eine Klärung der politischen Zuständigkeit. Die Bundeswasserstraßen stehen im Eigentum des Bundes. Aktuell werden dennoch keine ökologischen Maßnahmen ergriffen, da die Kompetenzverteilung unklar ist.
  • Sanierungsplan: Alle Gewässer, die in keinem „guten Zustand“ sind, brauchen einen Sanierungsplan, der konsequent durchgeführt werden muss.
  • Landwirtschaft. Leider hat sich gezeigt, dass Maßnahmen auf freiwilliger Ebene wie Beratungen zu selten tatsächlich zur Anwendung kommen. Auch die Einsicht, dass dies notwendig ist, fehlt hier häufig.

Die Qualitätsziele der WRRL lauten

  • Weitgehend natürliches Vorkommen von Wirbellosen, Wasserpflanzen, Aufwuchsalgen und Plaktonalgen und Fischen
  • Durchgängigkeit von Bächen und Flüssen für alle Lebewesen
  • Sanierte, naturnahe und naturbelassene Uferzonen
  • Schadstoffkonzentrationen innerhalb der Grenzwerte
  • Wandel vom sauberen Wasser zum lebendigen Wasser

Ab sofort darf sich also der Zustand nicht mehr verschlechtern. Um diese Ziele zu erreichen, wurde ein Bewirtschaftungsplan erstellt mit dessen Maßnahmen bis 2027 die Ziele der WRRL erfüllt werden sollen. Die Bundesländer erstellen Bewirtschaftungspläne, in denen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität festgelegt werden. Um sie zielgerichtet umzusetzen, werden von den Flussgebietsgemeinschaften alle sechs Jahre ebenso Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme mit Anrainerstaaten aufgestellt. Allerdings zeichnet sich jetzt bereits ab, dass die Umsetzung schleppend verläuft und Ausnahmen überstrapaziert werden sollen.

Was ist die Wasserrahmenrichtlinie und was regelt sie?

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist das wichtigste europäische Wassergesetz. Im Jahr 2000 haben sich die EU-Mitgliedsländer darauf geeinigt, für alle Gewässer bis 2015 einen „guten Zustand“ zu erreichen. Weitere Verschlechterungen der Gewässerqualität sind grundsätzlich unzulässig. Da unsere Gewässer in den vergangen Jahrhunderten schwer geschädigt wurden, und manche Großprojekte mehr Zeit brauchen, sieht die Richtlinie auch vor, dass man für einzelne Gewässerabschnitte die Frist bis 2027 verlängern kann. Deichrückverlegungen, um Fluss und Aue wieder zu vernetzen, sind Beispiele für solche Großprojekte. Die Erfahrungen zeigen, dass solche Projekte durchaus fristgerecht durchführbar sind und einen hohen Mehrwert für Natur und Mensch besitzen.

Ziel der WRRL ist ein „guter ökologischer Zustand“ der Gewässer – was genau bedeutet das? 

Ob das Wasser sich in einem „guten Zustand“ befindet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Um den ökologischen Zustand zu bewerten, wird bei Flüssen zum Beispiel überprüft, ob die für den Fluss typischen Fische und Pflanzen vorkommen und wie viele von ihnen vorhanden sind. In Deutschland erreichen fast alle Flüsse (92 Prozent) laut BUND dieses Ziel nicht. Zur Beurteilung der Qualität eines Gewässers wird außerdem der chemische Zustand betrachtet. Allein aufgrund der hohen Quecksilber-Belastung (z.B. durch den Kohlebergbau) ist der chemische Zustand aller deutschen Gewässer schlecht. Beim Grundwasser wird zwischen dem mengenmäßigen und den chemischen Zustand unterschieden. Insbesondere wegen Nitrat sind ein Drittel aller Grundwasserkörper in einem schlechten chemischen Zustand. 

Was hat die Wasserrahmenrichtlinie mit meinem Trinkwasser zu tun?

Gesunde Gewässer schenken uns gesundes Trinkwasser. Unser Trinkwasser wird aus Grundwasser, Flüssen und Seen gewonnen. Einfach aus einem Bach trinken – das ist meistens nicht zu empfehlen. Überwiegend muss unser Wasser aufbereitet werden, damit es bedenkenlos getrunken werden kann. Je besser die Qualität unseres Grundwassers sowie der Flüsse und Seen ist, desto einfacher ist es, das Wasser als Trinkwasser aufzubereiten. In Deutschland haben die Trinkwasserversorger jedoch mit zu viel Nitrat, aber auch immer mehr Schadstoffen wie Sulfat oder Quecksilber zu kämpfen. Dies führt dazu, dass Trinkwasserbrunnen geschlossen werden und die Wasserwerke unter hohem Kosten- und Energieaufwand mit zusätzlichen Reinigungsstufen aufgerüstet werden müssen.

Trinkwasser wird auch in Zukunft ein sicheres Lebensmittel bleiben – aber bei steigenden Kosten für die Verbraucher. Die Trinkwasserpreise in Deutschland sind etwa zwischen 2005 und 2016 insgesamt um 17,6 Prozent gestiegen. Unser Trinkwasser muss besser geschützt werden. Der BUND fordert deshalb von der Politik die engagierte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, ein ambitioniertes Reduktionsprogramm für Pestizide und ein besseres Düngerecht. Es ist falsch, dass Verbraucher dafür bezahlen, dass die Verschmutzungen aus der (Agrar-)Industrie aus unserem Wasser herausgefiltert werden müssen. Statt zu versuchen, den Schaden nachträglich mit hohen Kosten und Aufwand zu minimieren, sollten gewässerschädliche Substanzen gar nicht erst ins Wasser gelangen. Wenn wir also die Gewässerqualität nach der Wasserrahmenrichtlinie verbessern, dann nützt das nicht nur der Natur, sondern allen voran auch uns Menschen.

Die deutschen Gewässer sind in einem schlechten Zustand. Wo liegen die Herausforderungen?

Um die Wasserrahmenrichtlinie konsequent umzusetzen, müssen zum einen verschiedene Formalien eingehalten werden. Hier ist Deutschland ganz gut aufgestellt, dennoch gibt es große Lücken. Deshalb haben BUND und Nabu eine gemeinsame Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Zum anderen muss Deutschland Maßnahmen ergreifen, damit alle Gewässer bis 2027 einen „guten Zustand“ erreichen. Bei dieser praktischen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hinkt Deutschland massiv hinterher. Um den Gewässerzustand zu verbessern, müssen alle Stellen an  einen Strang ziehen. Stattdessen kämpfen Wasserbehörden und Umweltschützer oftmals allein gegen die übermächtige Lobby aus Agrarindustrie, Verkehr und Wirtschaft. Die Wasserbehörden sind mit zu wenig Geld und Fachpersonal ausgestattet, um die nötigen Maßnahmen einzuleiten. Oftmals fehlt es auch an den notwendigen Kompetenzen. Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist aber keine alleinige Aufgabe der Wasserbehörden. Alle Politikzweige müssen sich an das europäische Recht halten und eine konsequente Umsetzung des europäischen Wasserschutzes vorantreiben. Die Wasserrahmenrichtlinie hat wenige harte Kriterien. Sie lässt den Mitgliedstaaten viel Spielraum, so dass jedes Land seine eigenen Strategien entwickeln muss, wie es das Ziel „guten Zustand“ erreichen kann.

Ein Beispiel: Die Richtlinie gibt vor, dass an einem Gewässer eine bestimmte Insektenart vorkommen muss. Weiß man, dass bestimmte Pestizide aus der Landwirtschaft dieser Insektenart schaden, so muss das Land dafür sorgen, dass der Einsatz dieses Pestizids gänzlich verboten oder zumindest in der Wasserumgebung eingeschränkt wird. Jedoch gibt es in Deutschland keine ausreichend breiten, verbindlichen Pufferzonen wie etwa Gewässerrandstreifen zwischen Landwirtschaft und Gewässer.

Unsere Flüsse, Seen uns Bäche leiden unter vielfältigen Problemen

Deutschlands Flüsse sind oft weit von ihrem natürlichen Zustand entfernt. Selbst kleinste Fließgewässer sind begradigt, vertieft, gestaut und verbaut. Durch diese bauliche Eingriffe sind wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen verloren gegangen. In begradigten Flüssen mit befestigten Ufern haben Fische, Muscheln, Krebse und andere Wasserbewohner kaum eine Chance. Auch mangelnde Durchgängigkeit erschwert das Leben im Fluss. An den Bundeswasserstraßen versperrt durchschnittlich alle zwei Kilometer ein Querbauwerk, etwa eine Stauanlage, den Weg der Fische zu ihren Laichplätzen.

Weitere Hemmnisse und Erschwernisse

  • Ein weiteres Problem für die Qualität unserer Gewässer sind Schadstoffe, die nicht nur direkt, zum Beispiel durch Einleitungen der Industrie, sondern auch indirekt, unter anderem durch die aus der Landwirtschaft stammenden, zu hohen Belastungen durch Nährstoffe, Feinsedimenteinträge und Pflanzenschutzmittel (Pestizide). 
  • Laut BUND ist es gerade die riesige Menge an Gülle, über 200 Millionen Kubikmeter, die jedes Jahr als Dünger auf unseren Feldern verteilt werden, wodurch Nitrat ins Wasser gelangt.
  • Zusätzlich kommt es durch die immense Überdüngung häufig zu einem Nährstoffüberschuss. Algen können sich ungehindert vermehren und ein tödlicher Sauerstoffmangel im Gewässer auftreten, Seegebiete „kippen um“. Es kommt beispielsweise zu Blaualgenplagen. 
  • Erhöhte Nitratgehalte im Grundwasser beeinträchtigen aber auch die Trinkwasserqualität.
  • Schadstoffe können einzelne Individuen, die Artenzusammensetzung einer Organismengemeinschaft oder ganze Wasserökosysteme beeinflussen, in die Nahrungsnetze gelangen und somit auch unsere Gesundheit belasten. 
  • Darüber hinaus lässt der Braunkohlebergbau die Grundwasserstände sinken.
  • Verunreinigungen durch den Straßenablauf gelangen zudem ebenso in unsere Gewässer. 
  • Die Nutzung unserer Flüsse und Seen als Kühlwasserquellen für industrielle Anlagen führt zudem zu einem Anstieg der Wassertemperatur. Manche Fischarten mögen es aber eher kühl, zudem verringert sich der Sauerstoffgehalt. 
  • Die mangelnde Flächenverfügbarkeit verlangt ein funktionierendes Bodenordnungsverfahren, denn leider sind Bereiche zum Uferumbau selten im Besitz von Maßnahmenträgern und Behörden.
  • Unzureichende Akzeptanz für Maßnahmen: Vielen Akteuren und Betroffenen sind die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie und die große Bedeutung von Gewässerschutz für Umwelt und Klima nicht oder nicht ausreichend bekannt. Da Gewässernutzende oft unterschiedliche Interessen verfolgen, führt dies zu Widerständen und Verzögerungen bei der Umsetzung.

Lebendige Gewässer benötigen sauberes Wasser und geeignete Lebensräume

Sie benötigen u.a. standortgerecht Ufergehölze mit verzweigtem Wurzelwerk, langsam und schnell strömende Bereiche, Flachwasserbereiche und Kolke. Pfahlbuhnen als Initiatoren für Gewässerentwicklung entfalten als Strömungslenker eine Breitenentwicklung. Zudem können sie Kolke und Tiefenrinnen initiieren. Sich ständig dynamisch umlagernde Kies- und Sandbänke sind ebenso förderlich wie auch das Anliegen von Uferrandstreifen. Sie reduzieren den Nährstoffrückhalt und halten den Oberbodeneintrag von angrenzenden Ackerböden zurück, ermöglichen so Pufferstreifen für Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Sie bieten zudem wertvolle Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten für Tiere und Pflanzen. Solch Aufwertungen eines Gewässerabschnittes sind z.B. in einer Bachpatenschaft möglich. So können ehrenamtlich tätige Bevölkerungsgruppen und Schulklassen unter der Obhut von fachlichen Experten etwa durch Einbringen von Totholz, Störsteinen und Raubäumen zur Renaturierung und Verbesserung von Fließgewässern selbst beitragen. Letztere sind frisch gefällte Nadelbäume oder Kronen, welche die Eigendynamik in der Sohle bzw. im Profil fördern neben Fischunterständen verschiedenste Habitate für die Tier- und Pflanzenwelt am Gewässer bieten. Das Pflanzen von Weidenstecklingen und Erlensämlingen stabilisiert den Uferbereich in ausgeräumten Gewässerlandschaften. Der Einbau von Holzbuhnen und das Anlegen von kleineren Laufverlängerungen des Gewässers fördert ebenso die Qualität in Ufernähe und lassen ein fließendes Gewässer mäandern.

Hingegen stehen aktuelle Pläne Polens für den weiteren Oder-Ausbau in krassem Widerspruch zu den Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH). Überdies haben die polnischen Behörden das Projekt genehmigt, ohne ausreichende Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen. Eine ökologische Katastrophe! Die Wasserrahmenrichtlinie muss schleunigst durchgreifend zur Anwendung werden. So muss die Europäische Kommission die Finanzierung des Oder-Ausbaus aus EU-Mitteln umgehend einstellen. Der von den polnischen Behörden als Grund für den Ausbau angegebene Hochwasserschutz ist laut Umweltorganisationen Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), dem WWF und dem polnischen Flussschutzbündnis „Koalicja Ratujmi Rzeki“nur vorgeschoben. Vielmehr solle damit verstärkte Binnenschifffahrt ermöglicht werden, weshalb sie wenige Monate nach dem Fischsterben in der Oder bei der EU-Kommission Beschwerde gegen den Ausbau des Flussbetts durch Polen eingereicht haben.

Maßnahmen zur Verbesserung des WRRL Zustands

Etwa die Hälfte der Flüsse und Bäche wurden in Deutschland als „erheblich verändert“ oder „künstlich“ ausgewiesen. Für diese Gewässer gilt, im Gegensatz zu den natürlichen Gewässern, nicht der gute ökologische Zustand als Ziel, sondern das gute ökologische Potenzial. Die Ziele sollten alle Fließgewässer möglichst im Jahr 2021 erreichen. Da das Ziel verfehlt wurde, gilt es den nächsten Bewirtschaftungszyklus zu nutzen, um bis spätestens 2027 die anspruchsvollen Ziele der EG-WRRL annähernd zu erreichen. 

Umfangreiche Maßnahmen für die Verbesserung der Gewässer sind nach dem vorliegenden Zustandsbericht 2021 laut des Bundesumweltamtes für die nächsten Jahre geplant. In über 80 Prozent der Oberflächengewässer sind Renaturierungen zur Verbesserung der Lebensräume für Tiere und Pflanzen vorgesehen. Die Nähr- und Schadstoffeinträge sollen spürbar verringert werden. In über 60 Prozent der Gewässer werden dafür die Einträge aus diffusen Quellen und in fast 30 Prozent aus Punktquellen reduziert. Im Grundwasser überwiegen mit über 50 Prozent Maßnahmen im landwirtschaftlichen Bereich zur Reduzierung der Belastungen aus diffusen Quellen.

Ablesbarer Zustand der Gewässer vor der eigenen Haustür

Auf der Seite des Umweltbundesamtes ermöglicht das Dashboard des Bundes zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ausführliche Einblicke über die ökologische, chemische und mengenmäßige Bewertung der Oberflächengewässer und des Grundwassers.  https://experience.arcgis.com/experience/e1fd69a6ac8a4bdbae7df4b5b9f062bb 

(Autor: Thomas Löb, 23-11-2022)


01.12.2022: Statt CETA-Ratifizierung: Wasserwirtschaft und Gemeingüter vor weiterer Kommerzialisierung schützen

Der Bundestag wird am Donnerstag, 1. Dezember 2022 über das Ratifizierungsgesetz zu dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten abstimmen. Das Abkommen ist seit 2017 teilweise in Kraft und bezieht sich bislang ausschließlich auf die Bereiche, die in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen. Bislang wird CETA nur vorläufig angewandt, ohne Paralleljustiz und die demokratisch fragwürdigen Ausschüsse. Erst wenn alle Mitgliedsstaaten den Vertrag unterschrieben haben, treten diese in Kraft. Derzeit fehlen außer Deutschland noch elf weitere Länder, sowie die EU und Canada.

Bereits im Vorfeld der geplanten Abstimmung im Deutschen Bundestag über die Ratifizierung des umfassenden Handels- und Investitionsschutzabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA) gab es ein breites gesellschaftliches Bündnis, an dem sich auch der Berliner Wassertisch und die Wassertafel Berlin-Brandenburg beteiligten. Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Umwelt- und andere gesellschaftliche Organisationen forderten die Abgeordneten auf, gegen die Ratifizierung von CETA zu stimmen. Denn der internationale Handel brauche Regeln, die gewährleisten, dass Demokratie, Menschenrechte sowie Klima- und Umweltstandards geachtet werden. Eine zukunftsweisende und nachhaltige Handelsagenda.

Ulrike von Wiesenau, Wasserrechts- und Gemeinwohlaktivistin: „Das sogenannte Freihandelsabkommen CETA hat, anders als der Name suggeriert, mit freiem Handel nichts zu tun. Es ist vielmehr ein Konzern-Ermächtigungsabkommen. Es werden dabei Gremien geschaffen, die außerhalb demokratischer Strukturen stehen. CETA schafft geheim tagende Ausschüsse, die umfassende Machtbefugnisse erhalten und nicht von den Parlamenten kontrolliert werden.  Das Abkommen untergräbt die Rechtsstaatlichkeit, indem es eine Paralleljustiz für Konzerne schafft, die es diesen ermöglicht, Regierungen zu verklagen, wenn neue Gesetze ihren Interessen zuwiderlaufen. Wenn wir es ernst meinen mit dem Erhalt und dem Schutz des Wassers und der Gemeingüter, dürfen wir keine weiteren Kompetenzen aus der demokratischen Gestaltungshoheit geben. Statt CETA-Ratifizierung: Wasserwirtschaft und Gemeingüter in Zeiten der Krise vor weiterer Kommerzialisierung schützen!“

Website: www.wassertafel.org

Pressekontakt:  Ulrike von Wiesenau +49(0) 1573-4077795 |  presse@wassertafel.org


Die Wassertafel informiert sich!

Am 15.11.22 war die Wassertafel Berlin-Brandenburg unterwegs, um sich Vorbereitungen für eine Wassermehrförderung in Hohenbinde und den erneuten Kahlschlag Teslas in Freienbrink anzuschauen. Tesla, so hört man, will erweitern,  und der Wasserverband Strausberg-Erkner muss das Wasser dafür liefern. Nach eigenen Angaben sieht sich der WSE „gezwungen“, seine Förderung im gesamten Gebiet von jetzt 10,7 Mio m3 p.a. auf 18,2 m3 zu erhöhen, um „eine an Einwohnern wachsende Region zu versorgen und gleichzeitig die wasserintensive Industrie wie die Autoproduktion von Tesla in Grünheide abzusichern“ (MOZ vom 08.11.22, link siehe unten).  Die Wasserfassung Hohenbinder Strasse soll zur Deckung des Mehrbedarfs mit knapp 3 Mio m3 Mehrförderung p.a. beitragen. 

Um diese Pläne global und lokal einzuordnen, muss man sich folgende Zusammenhänge vor Augen führen: 

Globale Zusammenhänge: Wird Wald abgeholzt, verdunstet weniger Wasser, d.h. es wird der Atmosphäre vorenthalten. Enthält die Atmosphäre weniger Wasser, kann anderenorts kein Niederschlag fallen. Wird gleichzeitig mehr Grundwasser entnommen, als neu gebildet wird , beschleunigt beides, die geringeren Niederschläge (Grundwasserneubildung) und die erhöhte Entnahme den Teufelskreislauf, der das Süsswasserreservoir, das uns auf unserem Planeten zu Verfügung steht, immer rasanter schrumpfen lässt. Der fast zynische (wenn nicht erschreckend kurzsichtige) Kommentar des Landesumweltamtes gegenüber der Märkischen Oderzeitung dazu lautet: Da auf dem jetzigen Tesla-Gelände kein Wald mehr für Verdunstung sorge, sondern Regenwasser von der versiegelten Fläche ins Grundwasser laufe, erhöhe sich die Grundwasserneubildung gegenüber dem Ausgangszustand sogar“

Lokale Zusammenhänge: Werden im Hohenbinder Brunnen künftig anstelle der bisherigen 2,190 Mio m3 p.a. 5,037 m3 p.a. entnommen, weitet sich dessen unterirdisches Einzugsgebiet aus. Wasser strömt damit sowohl von der mit  Schadstoffen belasteten Spree als auch von der Autobahn und dem Tesla-Betriebsgelände nach. Man darf fragen, was es für die Qualität des bisher ausgezeichneten Hohenbinder Wassers künftig bedeutet, wenn es bei Tesla schon jetzt viermal gebrannt hat, wenn die Regenversickerung auf dem Gelände noch immer unkontrolliert und hochriskant abläuft, wenn in einem Aussenlager im schon jetzigen, nicht erweiterten, Wasserschutzgebiet hochgiftiges Pulver austreten konnte? Bisher gehen die primär am Hier und Heute interessierten Zuständigen davon aus, dass derartige Schadstoffaustritte sich wegen der langsamen Fliessgeschwindigkeit in Hohenbinde erst nach 10-15 Jahren bemerkbar machen und dass die „Pufferkräfte der Natur“ das Leck im Wasserhaushalt, das sie rücksichtslos reissen, schon wieder schliessen werden. Eine Verdopplung der Wasserentnahme in Hohenbinde führt jedoch nicht nur zu einer Vergrösserung des Einzugsgebietes, sondern auch zu einer Beschleunigung der Fliessrate. Die extreme Trockenheit und übergrosse Hitze der letzten Jahre lassen die „Pufferkräfte der Natur“ schwinden. Die durch rücksichtsloses Verhalten erzeugten Schäden werden sich somit so schnell einstellen, dass wir alle noch „etwas davon haben“ werden. Die Verantwortlichen in Politik und Behörden können sich also schon einmal Antworten zurecht legen, wenn wir sie dann um Stellungnahmen bitten werden.     

Titelbild: Probebohrungen in Hohenbinde

Fotos unten: erneute 70 ha Entwaldung auf Teslagelände 

Der gesamte Artikel der MOZ vom 08.11.2022 ist zu finden, wenn man folgenden link in seine Suchmaschine eingibt (kostenpflichtig): 

https://www.moz.de/lokales/erkner/wasser-in-erkner-zwischen-tesla-gigafactory-und-der-stadt-erkner-soll-mehr-trinkwasser-gefoerdert-werden-67003571.htlm


Tesla: Gefahrstoffaustritt im Wasserschutzgebiet

Medienberichten (rbb24, MOZ) zufolge ist es am 27.06.2022 in einem Außenlager Teslas im nahegelegenen Güterverkehrszentrum Freienbrink zu einem Austritt eines schwer giftigen und krebserregenden Pulvers, welches zur Herstellung von Batterien benötigt wird, gekommen. Tesla begründet das Vorkommnis damit, dass das Material fälschlicherweise nach Grünheide geliefert worden und deswegen nicht als Gefahrstoff gekennzeichnet gewesen sei. Die Feuerwehrleute, die mit der Beseitigung des Stoffes betraut gewesen sind, haben dies also ohne adäquate Schutzausrüstung getan und sich damit einer gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt.

Hieraus kann man Verschiedenes schlussfolgern: 1. Es wird auf Deutschlands Strassen hochgefährliches und krebserzeugendes Material transportiert, ohne das dieses als solches gekennzeichnet ist. 2. Es gibt auch nach Austritt des „schwarzen Pulvers“ keine genaue Kenntnis darüber, worum es sich dabei eigentlich handelt. 3. Die Beteuerungen Teslas, auf welche vorsorgliche Weise mit Gefahrstoffen, die später in Grössenordnungen von Tonnen für die Batterieherstellung benötigt werden, umgegangen wird, sind nicht das Papier wert, auf dem sie stehen. 4. Das Landesamt für Umwelt, das am Folgetag des Ereignisses das im Wasserschutzgebiet gelegene Aussenlager Teslas inspizierte, fand -wie immer- keinen Anlass zu Beanstandungen und folglich auch keinen zur Verhängung von Sanktionen. 

Die Wassertafel Berlin-Brandenburg nimmt diesen Vorfall zum Anlass, um energisch gegen die wiederholt erwiesene Fahrlässigkeit Teslas im Umgang mit Gefahrstoffen oder einer Brandgefahr im Wasserschutzgebiet zu protestieren. Wir tadeln aufs Schärfste die Sorglosigkeit und Vertrauensseligkeit des Landesamtes für Umwelt gegenüber Tesla, welche die Gesundheit von Feuerwehrleuten, anderen Mitarbeitern Teslas und über das Trinkwasser auch die der Anwohner riskiert.      

Ein auf dem Gebiet der Geohydrologie spezialisierter Unterstützer unserer Wassertafel Berlin-Brandenburg sandte dem Landesamt für Umwelt den Austritt des Gefahrstoffes betreffend einen ganzen Fragenkatalog. Folgend sein Schreiben:

 

Landesamt für Umwelt
T 13 Genehmigungsverfahrensstelle Ost
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
Postbox 60 10 61, 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 11.11.2022 berichtete die MOZ unter dem Titel „Giftiges Pulver im Tesla-Außenlager ausgetreten — Werkfeuerwehr fürchtet um eigene Gesundheit“ über anrüchige Machenschaften von Tesla in Freienbrink. Danach wurde auf dem GVZ-Gelände in einem Außenlager von Tesla, das sich in der Grundwasserschutzzone B III der Wasserfassungen Neu Zittauer Straße – Hohenbinder Straße befindet, ungesichert und ohne vorgeschriebene Kennzeichnung Gefahrgut gelagert. Dabei handelte es sich um große Mengen an Lithiumbatterien und Kathodenpulver, die nicht entsprechend den Festsetzungen in der Gefahrgutverordnung gekennzeichnet waren. Am 26. oder 27.08.2022 trat auf Grund von Verpackungsschäden staubförmiges Kathodenmaterial aus und verbreitete sich auf dem Hallenboden. Die alarmierte Werkfeuerwehr begann ohne Kenntnis der Gefährlichkeit der ausgetretenen Stoffe und ohne die notwendige Schutzausrüstung auf dilettantische Weise den Schaden zu beseitigen. Zuerst wurde mit Besen und Schaufeln jede Menge Staub aufgewirbelt. Danach wurden mit wenig Erfolg diverse Staubsaugerversuche gestartet und am Ende musste eine Straßenkehrmaschine herhalten. Die beteiligten Personen befürchten nicht ganz unbegründet eine langfristige Beeinträchtigung ihrer Gesundheit, denn das Kathodenmaterial soll krebserregend sein. Wenn es sich dabei um Lithiumoxid gehandelt haben sollte, wirkt das Material aufgrund seiner toxischen Eigenschaften ätzend. An der Haut und Schleimhaut (Augen) bewirkt es bei Berührung z.T. irreparable Schäden. Das Einatmen oder Schlucken schädigen Magen, Därme und Lunge. Außer seiner Verbreitung als Staub über den Luftweg stellt das Kathodenmaterial auf Grund seiner Wasserlöslichkeit und Mobilität im Wasser auch eine Gefahr für das Grundwasser dar. 

Aus den oben geschilderten Vorkommnissen ergeben sich folgende Fragen: 

  1. Hatte Tesla überhaupt die Genehmigung, diese Gefahrstoffe und Batterien auf dem GVZ-Gelände unter den dort vorhandenen provisorischen Bedingungen zu lagern?
  2. Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage und durch wen wurde die Genehmigung wann erteilt und welche Festlegungen enthält die Genehmigung, um eine Gefährdung von Mensch, Grundwasser und Umwelt ausschließen zu können? 
  3. Um welche Gefahrgutmengen (Batterien und Kathodenmaterial) handelte es sich? 
  4. Warum wurde nicht der Kennzeichnungspflicht entsprechend geltender Gefahrgutverordnung entsprochen?
  5. Wurde Tesla entsprechend der Schwere der Pflichtverletzung zur Verantwortung gezogen und wie soll zukünftig verhindert werden, dass der Konzern in Wildwestmanier weiter gegen in Deutschland herrschende Gesetze verstößt?
  6. Des Weiteren steht die Frage im Raum, warum mehr als 4 Monate verstreichen mussten, bis die Bevölkerung durch einen investigativen Artikel in der MOZ von den gefährlichen Tesla-Praktiken auf dem GVZ-Gelände erfahren hat?

Auch rbb24 hat den MOZ-Artikel aufgegriffen. Der Beitrag stützt sich hauptsächlich auf Aussagen von Herrn Sascha Gehm, der erster Beigeordneter und Dezernent für Bauen, Ordnung und Umwelt im Landkreis Oder – Spree ist, und der laut Buschfunk priorisierter Nachfolgekandidat des jetzigen Landrates sein soll. Laut rbb24 hat er sich zu folgender Darstellung hinreißen lassen: „Gehm zufolge ist auf dem Tesla-Außengelände ein nicht richtig gekennzeichneter Behälter angeliefert worden, in dem sich Kathodenmaterial befand. Dabei ist auch aufgefallen, dass es eine Beschädigung an dem Transportbehältnis gab und es sind ungefähr 10 Kilogramm des Materials ausgetreten. Es sei fälschlicherweise nach Grünheide geliefert worden und deswegen nicht ausreichend als Gefahrenstoff gekennzeichnet gewesen.“ 

Es ist schockierend. Herrn Gehms letzten Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Es ist unglaublich, wenn das stimmen sollte. Er sagt nichts anderes aus: 

„Wenn Gefahrstoffe an Tesla nach Grünheide gesendet werden, dann wird vorsätzlich eine Gefahrgutkennzeichnung unterlassen.“ 

Wir sind mittlerweile an eine Menge von Umweltverstößen durch Tesla gewöhnt, nur das ist der Gipfel der Unverfrorenheit. Als besonders verwerflich ist zu werten, dass die Genehmigungsbehörden in der Vergangenheit alle Augen zugedrückt und weggesehen haben und nach erteilter Genehmigung sich nicht mehr dafür zuständig fühlen. Die Politik hat offensichtlich vor, Brandenburg völlig zugrunde zu richten. Unsere Landesführung hat sich mittlerweile durch seine gesetzeswidrigen Genehmigungspraktiken voll von Tesla abhängig gemacht. Wenn Herr Musk befielt, bei ihm in Texas vorstellig zu werden, dann gehorchen Ministerpräsident und Wirtschaftsminister widerstandslos. Wenige Wochen nach Rückkehr aus den USA darf Tesla sogar, ohne Antragsunterlagen für weitere Ausbaustufen abzugeben, 70 ha Wald roden. So lauten die neuen Befehle. Die Maßnahme verfolgt in erster Linie das Ziel, durch den Kahlschlag das Recht zu erwerben, das Gelände bis zur L23 zu kaufen (ich vermute eher geschenkt zu bekommen), um den dortigen Wald ebenfalls zu zerstören. Dort soll ein riesiger überdimensionaler Güterbahnhof entstehen, der wahrscheinlich schon seit Verkündigung der Industrieansiedlung in Freienbrink geplant ist, aber vorerst verheimlicht wurde, um durch eine übereilte Rodung im Februar 2020 vollendete, nicht umkehrbare Fakten zu schaffen. 

Laut MOZ kontrollierte das Landesamt fiir Umwelt nach eigenen Angaben das Außenlager von Tesla. Außer dem sichergestellten Pulver, habe die Behörde kein Kathodenmaterial mehr vor Ort gesichtet. Nach Kontrolle sei zudem das Fabrikgelände inspiziert worden: „Dieser Gefahrstoff war dort nicht vorhanden.“ 

Ich frage mich, wie einfältig müssen die Kontrolleure sein, damit sie beim LfU eingestellt werden. Wie kann man nur annehmen, dass Tesla bis zum Eintreffen der „Kontrollmannschaft“ nicht versuchen wird, alle verdächtigen Spuren zu verwischen? Es besteht der dringende Verdacht, dass die Materialien nicht wie von Tesla behauptet irrtümlich in Freienbrink gelandet sind, sondern vom Konzern bestellt wurden. Erst nachdem der vermutete Etikettenschwindel aufgeflogen ist, hat man sich die Irrläufervariante ausgedacht. Diesem Verdacht ist nachzugehen und folgende Fragen sind zu klären: 

  1. Hat Tesla bereits heimlich ohne Genehmigung begonnen, Batterien in Freienbrink herzustellen? Nur dann macht die Kathodenpulveranlieferung Sinn. Wie intensiv wurde das Tesla-Gelände untersucht?
  2. Wohin ist das angeblich irrtümlich angelieferte Kathodenmaterial verschwunden und wohin sollte es eigentlich geliefert werden? Hat man entsprechende Erkundigungen eingeholt?
  3. Welche Rückschlüsse liefern die Begleitpapiere?
  4. Wurde der Lieferer des Kathodenmaterials kontaktiert und befragt und wie lautet das Ergebnis der Befragung?
  5. Wurden die Personen, die die Entsorgung des Gefahrguts durchführen mussten (Feuerwehrleute, beteiligte Tesla-Mitarbeiter, Entsorgungsfirma) eingehend befragt und wie lautet deren Darstellung?
  6. Ich nehme an, dass von dem Kontrollgang des LfU ein Protokoll angefertigt wurde. Ich bitte Sie, mir Einsicht in diese Unterlage zu gewähren. Das Protokoll sollte etwas mehr Inhalt enthalten als die mir zugesandten 12 Seiten nach dem Störfall vom 12.04.2022 in der Tesla-Lackiererei. Diess Protokoll enthielt 11 total geschwärzte Seiten plus auf der 12. Seite die Selbstdarstellung von Tesla.
  7. Wo sind die von der Straßenkehrmaschine aufgenommen Schadstoffe abgeblieben und wurden die für die Schadensbekämpfung verwendeten Gerätschaften (Staubsauger und Kehrmaschine) fachgerecht dekontaminiert und gibt es von diesen Vorgängen Protokolle? Ich bitte um deren Einsichtnahme.

Außerdem bitte ich Sie, meine Fragen kurzfristig bis 01.12.2022 zu beantworten und grüße Sie ganz freundlich  

Werner Klink
Sachverständiger Berater der Wassertafel Berlin-Brandenburg