Einhaltung der Verpflichtung aus Europäischer Wasserrahmenrichtlinie in unrealistische Ferne gerückt

Der Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers ist alarmierend und es ist bundesweit dringend Handlungsbedarf angesagt, denn laut Umweltministerin Steffi Lemke sind, mit Blick auf die Weltnaturkonferenz in Montréal vom 7. bis 19. Dezember 2022, „wir weder Vorbild noch Vorreiter“. Denn die Quecksilberbelastung, vor allem eine Folge der massiven Kohlestromerzeugung in Deutschland, liegt beinahe flächendeckend über den in der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) festgeschriebenen Grenzwerten. Derartige Überschreitungen gefährden nicht nur Tiere und Pflanzen in den Gewässern, sondern auch die menschliche Gesundheit.

Die aktuellen Ergebnisse zum Gewässerzustand, den wesentlichen Belastungen und Auswirkungen wurden nun vom Umweltbundesamt am 22.10.2022 veröffentlicht: Nur 1 Prozent der Oberflächengewässer und 53 Prozent der Grundwasserkörper gelten rückblickend fürs Jahr 2021 laut Behörde als unbelastet. Gewässernutzungen setzen oft einen gravierenden Ausbau, eine massive Ufersicherung, die Begradigung und den Aufstau der Gewässer voraus. Davon sind 86 Prozent der Gewässer betroffen. Ob Grundwasser oder Oberflächengewässer, Belastungen durch Stoffeinträge treten fast überall auf. Sie belasten 42 Prozent des Grundwassers und 98 Prozent der Flüsse, Seen und Küstengewässer.

Gegenwärtig erreichen zudem nur 9 Prozent aller Oberflächengewässer einen sehr guten oder guten ökologischen Zustand bzw. Potenzial. Das ist erst ein Prozent mehr als 2015. Auch die Zahl der schlecht bewerteten Wasserkörper hat bundesweit laut Umweltbundesamt erst im gleichen Umfang abgenommen. Mit den geplanten Maßnahmen bis 2027 könnten nur 18 Prozent der Gewässer die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreichen. Heute weist kein Oberflächengewässer in Deutschland einen guten chemischen Zustand auf. Das ist vorrangig damit begründet, dass sich Quecksilber über die Verbrennung fossiler Brennstoffe über die Luft ausbreitet und sich flächendeckend in Boden und Wasser ablagert. Auch andere Schadstoffe sind laut Umweltbundesamt Grund für diese Zielverfehlung. Der fortwährende Gewässerausbau führt zu monotonen Gewässern, die kaum noch die frühere Vielfalt an Lebensräumen und Lebewesen zu bieten haben. Solche Gewässer haben geringere Selbstreinigungskraft und sind weniger widerstandsfähig, zum Beispiel auch gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels. 

Der Erhalt der Artenvielfalt als wichtige Lebensgrundlage ist eine globale Aufgabe

Die Konferenz von Rio 1992 hat ein internationales Bewusstsein und Verpflichtungen zum Erhalt der Biodiversität geschaffen. Europa setzt den Rahmen für das nationale Handeln der Mitgliederländer, z.B. über Natura 2000, Wasserrahmenrichtlinie und mittels Cross-Compliance-Förderung. Unter letzterem Aspekt versteht man die Bindung bestimmter EU-Agrarzahlungen an Verpflichtungen u.a. aus dem Bereich des Umweltschutzes.

Die Wasserrahmenrichtlinie ist ein Gesetzeswerk der EU mit dem Ziel, alle Gewässer – Grundwasser, Flüsse, Seen und Küstengewässer in einen „guten Zustand“ zu versetzen. Die Europäische Union (EU) verfolgt mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) (2000/60/EG) aus dem Jahr 2000 ein ganzheitliches Schutz- und Nutzungskonzept für die europäischen Gewässer. Für die Umsetzung des „guten Zustands“ der Gewässer hatte die Wasserrahmenrichtlinie ursprünglich das Jahr 2015 als Frist gesetzt. Deutschland hat hier jede Verlängerung mitgenommen und es ist unmöglich, dass die neuerliche Fristverlängerung bis 2027 ausreicht. Denn die Lobby aus  Agrarindustrie, Schifffahrt, Verkehr und Bergbau verhindern eine konsequente Umsetzung in Deutschland. Die Wasserrahmenrichtlinie ist eine große Chance, einen nachhaltigen Umgang mit unserem Lebenselixier Wasser zu schaffen.

2020 stellt das EU-Parlament in seinem „Review-Prozess“ fest, dass die Umsetzung der WRRL verbessert und beschleunigt werden muss, indem die einschlägigen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten einbezogen und die Ziele der WRRL in die Bereiche Landwirtschaft, Verkehr und Energie besser integriert werden müssen. Nur so lasse sich sicherstellen, dass sich alle Oberflächen- und Grundwasserkörper bis spätestens 2027 in einem guten Zustand befinden. Entgegen der Einwendungen aus den Mitgliedstaaten und den Erwartungen an den Fitness-Check, kam auch das Parlament zu dem Ergebnis, dass keine Überarbeitung der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich ist. Das Parlament fordert die Kommission sogar auf, zu erklären, dass die Wasserrahmenrichtlinie nicht überarbeitet wird.

Review-Prozesse dienen eigentlich dazu, europäische Gesetze auf ihre Wirksamkeit und Effizienz hin zu überprüfen. Im Jahr 2027 wird es die Richtlinie 27 Jahre lang geben. Neun Jahre waren für die Schaffung der Verwaltungsstrukturen vorgesehen, 18 Jahre für die Umsetzung der Maßnahmen.  Die Wasserrahmenrichtlinie muss jetzt sofort konsequent umgesetzt werden, denn die Kommission hat Deutschland bereits des Öfteren dazu ermahnt.

In Deutschland wurde jedoch für über 90 Prozent aller Flüsse und Seen die Frist auf 2021 bzw. sogar schon auf 2027 verlängert – oft zu unrecht. Daher haben die Umweltverbände BUND und der Nabu eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Eine solche Beschwerde einzureichen war jedoch nicht einfach. Es war ausschließlich möglich, Verstöße gegen Formalien zu beklagen, nicht jedoch die Versäumnisse in Bezug auf konkrete Maßnahmen. Diese Formalien lassen sich den Hauptschuldigen, zum Beispiel der Agrarindustrie, nur schwer nachweisen.

Folgende Formalien konnten klar juristisch nachgewiesen werden

  • Bundeswasserstraßen: Es ist nach wie vor nicht geregelt, wer für alle großen Flüsse Deutschlands zuständig ist. Es fehlt nach wie vor eine Klärung der politischen Zuständigkeit. Die Bundeswasserstraßen stehen im Eigentum des Bundes. Aktuell werden dennoch keine ökologischen Maßnahmen ergriffen, da die Kompetenzverteilung unklar ist.
  • Sanierungsplan: Alle Gewässer, die in keinem „guten Zustand“ sind, brauchen einen Sanierungsplan, der konsequent durchgeführt werden muss.
  • Landwirtschaft. Leider hat sich gezeigt, dass Maßnahmen auf freiwilliger Ebene wie Beratungen zu selten tatsächlich zur Anwendung kommen. Auch die Einsicht, dass dies notwendig ist, fehlt hier häufig.

Die Qualitätsziele der WRRL lauten

  • Weitgehend natürliches Vorkommen von Wirbellosen, Wasserpflanzen, Aufwuchsalgen und Plaktonalgen und Fischen
  • Durchgängigkeit von Bächen und Flüssen für alle Lebewesen
  • Sanierte, naturnahe und naturbelassene Uferzonen
  • Schadstoffkonzentrationen innerhalb der Grenzwerte
  • Wandel vom sauberen Wasser zum lebendigen Wasser

Ab sofort darf sich also der Zustand nicht mehr verschlechtern. Um diese Ziele zu erreichen, wurde ein Bewirtschaftungsplan erstellt mit dessen Maßnahmen bis 2027 die Ziele der WRRL erfüllt werden sollen. Die Bundesländer erstellen Bewirtschaftungspläne, in denen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität festgelegt werden. Um sie zielgerichtet umzusetzen, werden von den Flussgebietsgemeinschaften alle sechs Jahre ebenso Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme mit Anrainerstaaten aufgestellt. Allerdings zeichnet sich jetzt bereits ab, dass die Umsetzung schleppend verläuft und Ausnahmen überstrapaziert werden sollen.

Was ist die Wasserrahmenrichtlinie und was regelt sie?

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist das wichtigste europäische Wassergesetz. Im Jahr 2000 haben sich die EU-Mitgliedsländer darauf geeinigt, für alle Gewässer bis 2015 einen „guten Zustand“ zu erreichen. Weitere Verschlechterungen der Gewässerqualität sind grundsätzlich unzulässig. Da unsere Gewässer in den vergangen Jahrhunderten schwer geschädigt wurden, und manche Großprojekte mehr Zeit brauchen, sieht die Richtlinie auch vor, dass man für einzelne Gewässerabschnitte die Frist bis 2027 verlängern kann. Deichrückverlegungen, um Fluss und Aue wieder zu vernetzen, sind Beispiele für solche Großprojekte. Die Erfahrungen zeigen, dass solche Projekte durchaus fristgerecht durchführbar sind und einen hohen Mehrwert für Natur und Mensch besitzen.

Ziel der WRRL ist ein „guter ökologischer Zustand“ der Gewässer – was genau bedeutet das? 

Ob das Wasser sich in einem „guten Zustand“ befindet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Um den ökologischen Zustand zu bewerten, wird bei Flüssen zum Beispiel überprüft, ob die für den Fluss typischen Fische und Pflanzen vorkommen und wie viele von ihnen vorhanden sind. In Deutschland erreichen fast alle Flüsse (92 Prozent) laut BUND dieses Ziel nicht. Zur Beurteilung der Qualität eines Gewässers wird außerdem der chemische Zustand betrachtet. Allein aufgrund der hohen Quecksilber-Belastung (z.B. durch den Kohlebergbau) ist der chemische Zustand aller deutschen Gewässer schlecht. Beim Grundwasser wird zwischen dem mengenmäßigen und den chemischen Zustand unterschieden. Insbesondere wegen Nitrat sind ein Drittel aller Grundwasserkörper in einem schlechten chemischen Zustand. 

Was hat die Wasserrahmenrichtlinie mit meinem Trinkwasser zu tun?

Gesunde Gewässer schenken uns gesundes Trinkwasser. Unser Trinkwasser wird aus Grundwasser, Flüssen und Seen gewonnen. Einfach aus einem Bach trinken – das ist meistens nicht zu empfehlen. Überwiegend muss unser Wasser aufbereitet werden, damit es bedenkenlos getrunken werden kann. Je besser die Qualität unseres Grundwassers sowie der Flüsse und Seen ist, desto einfacher ist es, das Wasser als Trinkwasser aufzubereiten. In Deutschland haben die Trinkwasserversorger jedoch mit zu viel Nitrat, aber auch immer mehr Schadstoffen wie Sulfat oder Quecksilber zu kämpfen. Dies führt dazu, dass Trinkwasserbrunnen geschlossen werden und die Wasserwerke unter hohem Kosten- und Energieaufwand mit zusätzlichen Reinigungsstufen aufgerüstet werden müssen.

Trinkwasser wird auch in Zukunft ein sicheres Lebensmittel bleiben – aber bei steigenden Kosten für die Verbraucher. Die Trinkwasserpreise in Deutschland sind etwa zwischen 2005 und 2016 insgesamt um 17,6 Prozent gestiegen. Unser Trinkwasser muss besser geschützt werden. Der BUND fordert deshalb von der Politik die engagierte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, ein ambitioniertes Reduktionsprogramm für Pestizide und ein besseres Düngerecht. Es ist falsch, dass Verbraucher dafür bezahlen, dass die Verschmutzungen aus der (Agrar-)Industrie aus unserem Wasser herausgefiltert werden müssen. Statt zu versuchen, den Schaden nachträglich mit hohen Kosten und Aufwand zu minimieren, sollten gewässerschädliche Substanzen gar nicht erst ins Wasser gelangen. Wenn wir also die Gewässerqualität nach der Wasserrahmenrichtlinie verbessern, dann nützt das nicht nur der Natur, sondern allen voran auch uns Menschen.

Die deutschen Gewässer sind in einem schlechten Zustand. Wo liegen die Herausforderungen?

Um die Wasserrahmenrichtlinie konsequent umzusetzen, müssen zum einen verschiedene Formalien eingehalten werden. Hier ist Deutschland ganz gut aufgestellt, dennoch gibt es große Lücken. Deshalb haben BUND und Nabu eine gemeinsame Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Zum anderen muss Deutschland Maßnahmen ergreifen, damit alle Gewässer bis 2027 einen „guten Zustand“ erreichen. Bei dieser praktischen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hinkt Deutschland massiv hinterher. Um den Gewässerzustand zu verbessern, müssen alle Stellen an  einen Strang ziehen. Stattdessen kämpfen Wasserbehörden und Umweltschützer oftmals allein gegen die übermächtige Lobby aus Agrarindustrie, Verkehr und Wirtschaft. Die Wasserbehörden sind mit zu wenig Geld und Fachpersonal ausgestattet, um die nötigen Maßnahmen einzuleiten. Oftmals fehlt es auch an den notwendigen Kompetenzen. Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist aber keine alleinige Aufgabe der Wasserbehörden. Alle Politikzweige müssen sich an das europäische Recht halten und eine konsequente Umsetzung des europäischen Wasserschutzes vorantreiben. Die Wasserrahmenrichtlinie hat wenige harte Kriterien. Sie lässt den Mitgliedstaaten viel Spielraum, so dass jedes Land seine eigenen Strategien entwickeln muss, wie es das Ziel „guten Zustand“ erreichen kann.

Ein Beispiel: Die Richtlinie gibt vor, dass an einem Gewässer eine bestimmte Insektenart vorkommen muss. Weiß man, dass bestimmte Pestizide aus der Landwirtschaft dieser Insektenart schaden, so muss das Land dafür sorgen, dass der Einsatz dieses Pestizids gänzlich verboten oder zumindest in der Wasserumgebung eingeschränkt wird. Jedoch gibt es in Deutschland keine ausreichend breiten, verbindlichen Pufferzonen wie etwa Gewässerrandstreifen zwischen Landwirtschaft und Gewässer.

Unsere Flüsse, Seen uns Bäche leiden unter vielfältigen Problemen

Deutschlands Flüsse sind oft weit von ihrem natürlichen Zustand entfernt. Selbst kleinste Fließgewässer sind begradigt, vertieft, gestaut und verbaut. Durch diese bauliche Eingriffe sind wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen verloren gegangen. In begradigten Flüssen mit befestigten Ufern haben Fische, Muscheln, Krebse und andere Wasserbewohner kaum eine Chance. Auch mangelnde Durchgängigkeit erschwert das Leben im Fluss. An den Bundeswasserstraßen versperrt durchschnittlich alle zwei Kilometer ein Querbauwerk, etwa eine Stauanlage, den Weg der Fische zu ihren Laichplätzen.

Weitere Hemmnisse und Erschwernisse

  • Ein weiteres Problem für die Qualität unserer Gewässer sind Schadstoffe, die nicht nur direkt, zum Beispiel durch Einleitungen der Industrie, sondern auch indirekt, unter anderem durch die aus der Landwirtschaft stammenden, zu hohen Belastungen durch Nährstoffe, Feinsedimenteinträge und Pflanzenschutzmittel (Pestizide). 
  • Laut BUND ist es gerade die riesige Menge an Gülle, über 200 Millionen Kubikmeter, die jedes Jahr als Dünger auf unseren Feldern verteilt werden, wodurch Nitrat ins Wasser gelangt.
  • Zusätzlich kommt es durch die immense Überdüngung häufig zu einem Nährstoffüberschuss. Algen können sich ungehindert vermehren und ein tödlicher Sauerstoffmangel im Gewässer auftreten, Seegebiete „kippen um“. Es kommt beispielsweise zu Blaualgenplagen. 
  • Erhöhte Nitratgehalte im Grundwasser beeinträchtigen aber auch die Trinkwasserqualität.
  • Schadstoffe können einzelne Individuen, die Artenzusammensetzung einer Organismengemeinschaft oder ganze Wasserökosysteme beeinflussen, in die Nahrungsnetze gelangen und somit auch unsere Gesundheit belasten. 
  • Darüber hinaus lässt der Braunkohlebergbau die Grundwasserstände sinken.
  • Verunreinigungen durch den Straßenablauf gelangen zudem ebenso in unsere Gewässer. 
  • Die Nutzung unserer Flüsse und Seen als Kühlwasserquellen für industrielle Anlagen führt zudem zu einem Anstieg der Wassertemperatur. Manche Fischarten mögen es aber eher kühl, zudem verringert sich der Sauerstoffgehalt. 
  • Die mangelnde Flächenverfügbarkeit verlangt ein funktionierendes Bodenordnungsverfahren, denn leider sind Bereiche zum Uferumbau selten im Besitz von Maßnahmenträgern und Behörden.
  • Unzureichende Akzeptanz für Maßnahmen: Vielen Akteuren und Betroffenen sind die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie und die große Bedeutung von Gewässerschutz für Umwelt und Klima nicht oder nicht ausreichend bekannt. Da Gewässernutzende oft unterschiedliche Interessen verfolgen, führt dies zu Widerständen und Verzögerungen bei der Umsetzung.

Lebendige Gewässer benötigen sauberes Wasser und geeignete Lebensräume

Sie benötigen u.a. standortgerecht Ufergehölze mit verzweigtem Wurzelwerk, langsam und schnell strömende Bereiche, Flachwasserbereiche und Kolke. Pfahlbuhnen als Initiatoren für Gewässerentwicklung entfalten als Strömungslenker eine Breitenentwicklung. Zudem können sie Kolke und Tiefenrinnen initiieren. Sich ständig dynamisch umlagernde Kies- und Sandbänke sind ebenso förderlich wie auch das Anliegen von Uferrandstreifen. Sie reduzieren den Nährstoffrückhalt und halten den Oberbodeneintrag von angrenzenden Ackerböden zurück, ermöglichen so Pufferstreifen für Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Sie bieten zudem wertvolle Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten für Tiere und Pflanzen. Solch Aufwertungen eines Gewässerabschnittes sind z.B. in einer Bachpatenschaft möglich. So können ehrenamtlich tätige Bevölkerungsgruppen und Schulklassen unter der Obhut von fachlichen Experten etwa durch Einbringen von Totholz, Störsteinen und Raubäumen zur Renaturierung und Verbesserung von Fließgewässern selbst beitragen. Letztere sind frisch gefällte Nadelbäume oder Kronen, welche die Eigendynamik in der Sohle bzw. im Profil fördern neben Fischunterständen verschiedenste Habitate für die Tier- und Pflanzenwelt am Gewässer bieten. Das Pflanzen von Weidenstecklingen und Erlensämlingen stabilisiert den Uferbereich in ausgeräumten Gewässerlandschaften. Der Einbau von Holzbuhnen und das Anlegen von kleineren Laufverlängerungen des Gewässers fördert ebenso die Qualität in Ufernähe und lassen ein fließendes Gewässer mäandern.

Hingegen stehen aktuelle Pläne Polens für den weiteren Oder-Ausbau in krassem Widerspruch zu den Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH). Überdies haben die polnischen Behörden das Projekt genehmigt, ohne ausreichende Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen. Eine ökologische Katastrophe! Die Wasserrahmenrichtlinie muss schleunigst durchgreifend zur Anwendung werden. So muss die Europäische Kommission die Finanzierung des Oder-Ausbaus aus EU-Mitteln umgehend einstellen. Der von den polnischen Behörden als Grund für den Ausbau angegebene Hochwasserschutz ist laut Umweltorganisationen Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), dem WWF und dem polnischen Flussschutzbündnis „Koalicja Ratujmi Rzeki“nur vorgeschoben. Vielmehr solle damit verstärkte Binnenschifffahrt ermöglicht werden, weshalb sie wenige Monate nach dem Fischsterben in der Oder bei der EU-Kommission Beschwerde gegen den Ausbau des Flussbetts durch Polen eingereicht haben.

Maßnahmen zur Verbesserung des WRRL Zustands

Etwa die Hälfte der Flüsse und Bäche wurden in Deutschland als „erheblich verändert“ oder „künstlich“ ausgewiesen. Für diese Gewässer gilt, im Gegensatz zu den natürlichen Gewässern, nicht der gute ökologische Zustand als Ziel, sondern das gute ökologische Potenzial. Die Ziele sollten alle Fließgewässer möglichst im Jahr 2021 erreichen. Da das Ziel verfehlt wurde, gilt es den nächsten Bewirtschaftungszyklus zu nutzen, um bis spätestens 2027 die anspruchsvollen Ziele der EG-WRRL annähernd zu erreichen. 

Umfangreiche Maßnahmen für die Verbesserung der Gewässer sind nach dem vorliegenden Zustandsbericht 2021 laut des Bundesumweltamtes für die nächsten Jahre geplant. In über 80 Prozent der Oberflächengewässer sind Renaturierungen zur Verbesserung der Lebensräume für Tiere und Pflanzen vorgesehen. Die Nähr- und Schadstoffeinträge sollen spürbar verringert werden. In über 60 Prozent der Gewässer werden dafür die Einträge aus diffusen Quellen und in fast 30 Prozent aus Punktquellen reduziert. Im Grundwasser überwiegen mit über 50 Prozent Maßnahmen im landwirtschaftlichen Bereich zur Reduzierung der Belastungen aus diffusen Quellen.

Ablesbarer Zustand der Gewässer vor der eigenen Haustür

Auf der Seite des Umweltbundesamtes ermöglicht das Dashboard des Bundes zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ausführliche Einblicke über die ökologische, chemische und mengenmäßige Bewertung der Oberflächengewässer und des Grundwassers.  https://experience.arcgis.com/experience/e1fd69a6ac8a4bdbae7df4b5b9f062bb 

(Autor: Thomas Löb, 23-11-2022)


Tesla: Gefahrstoffaustritt im Wasserschutzgebiet

Medienberichten (rbb24, MOZ) zufolge ist es am 27.06.2022 in einem Außenlager Teslas im nahegelegenen Güterverkehrszentrum Freienbrink zu einem Austritt eines schwer giftigen und krebserregenden Pulvers, welches zur Herstellung von Batterien benötigt wird, gekommen. Tesla begründet das Vorkommnis damit, dass das Material fälschlicherweise nach Grünheide geliefert worden und deswegen nicht als Gefahrstoff gekennzeichnet gewesen sei. Die Feuerwehrleute, die mit der Beseitigung des Stoffes betraut gewesen sind, haben dies also ohne adäquate Schutzausrüstung getan und sich damit einer gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt.

Hieraus kann man Verschiedenes schlussfolgern: 1. Es wird auf Deutschlands Strassen hochgefährliches und krebserzeugendes Material transportiert, ohne das dieses als solches gekennzeichnet ist. 2. Es gibt auch nach Austritt des „schwarzen Pulvers“ keine genaue Kenntnis darüber, worum es sich dabei eigentlich handelt. 3. Die Beteuerungen Teslas, auf welche vorsorgliche Weise mit Gefahrstoffen, die später in Grössenordnungen von Tonnen für die Batterieherstellung benötigt werden, umgegangen wird, sind nicht das Papier wert, auf dem sie stehen. 4. Das Landesamt für Umwelt, das am Folgetag des Ereignisses das im Wasserschutzgebiet gelegene Aussenlager Teslas inspizierte, fand -wie immer- keinen Anlass zu Beanstandungen und folglich auch keinen zur Verhängung von Sanktionen. 

Die Wassertafel Berlin-Brandenburg nimmt diesen Vorfall zum Anlass, um energisch gegen die wiederholt erwiesene Fahrlässigkeit Teslas im Umgang mit Gefahrstoffen oder einer Brandgefahr im Wasserschutzgebiet zu protestieren. Wir tadeln aufs Schärfste die Sorglosigkeit und Vertrauensseligkeit des Landesamtes für Umwelt gegenüber Tesla, welche die Gesundheit von Feuerwehrleuten, anderen Mitarbeitern Teslas und über das Trinkwasser auch die der Anwohner riskiert.      

Ein auf dem Gebiet der Geohydrologie spezialisierter Unterstützer unserer Wassertafel Berlin-Brandenburg sandte dem Landesamt für Umwelt den Austritt des Gefahrstoffes betreffend einen ganzen Fragenkatalog. Folgend sein Schreiben:

 

Landesamt für Umwelt
T 13 Genehmigungsverfahrensstelle Ost
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
Postbox 60 10 61, 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 11.11.2022 berichtete die MOZ unter dem Titel „Giftiges Pulver im Tesla-Außenlager ausgetreten — Werkfeuerwehr fürchtet um eigene Gesundheit“ über anrüchige Machenschaften von Tesla in Freienbrink. Danach wurde auf dem GVZ-Gelände in einem Außenlager von Tesla, das sich in der Grundwasserschutzzone B III der Wasserfassungen Neu Zittauer Straße – Hohenbinder Straße befindet, ungesichert und ohne vorgeschriebene Kennzeichnung Gefahrgut gelagert. Dabei handelte es sich um große Mengen an Lithiumbatterien und Kathodenpulver, die nicht entsprechend den Festsetzungen in der Gefahrgutverordnung gekennzeichnet waren. Am 26. oder 27.08.2022 trat auf Grund von Verpackungsschäden staubförmiges Kathodenmaterial aus und verbreitete sich auf dem Hallenboden. Die alarmierte Werkfeuerwehr begann ohne Kenntnis der Gefährlichkeit der ausgetretenen Stoffe und ohne die notwendige Schutzausrüstung auf dilettantische Weise den Schaden zu beseitigen. Zuerst wurde mit Besen und Schaufeln jede Menge Staub aufgewirbelt. Danach wurden mit wenig Erfolg diverse Staubsaugerversuche gestartet und am Ende musste eine Straßenkehrmaschine herhalten. Die beteiligten Personen befürchten nicht ganz unbegründet eine langfristige Beeinträchtigung ihrer Gesundheit, denn das Kathodenmaterial soll krebserregend sein. Wenn es sich dabei um Lithiumoxid gehandelt haben sollte, wirkt das Material aufgrund seiner toxischen Eigenschaften ätzend. An der Haut und Schleimhaut (Augen) bewirkt es bei Berührung z.T. irreparable Schäden. Das Einatmen oder Schlucken schädigen Magen, Därme und Lunge. Außer seiner Verbreitung als Staub über den Luftweg stellt das Kathodenmaterial auf Grund seiner Wasserlöslichkeit und Mobilität im Wasser auch eine Gefahr für das Grundwasser dar. 

Aus den oben geschilderten Vorkommnissen ergeben sich folgende Fragen: 

  1. Hatte Tesla überhaupt die Genehmigung, diese Gefahrstoffe und Batterien auf dem GVZ-Gelände unter den dort vorhandenen provisorischen Bedingungen zu lagern?
  2. Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage und durch wen wurde die Genehmigung wann erteilt und welche Festlegungen enthält die Genehmigung, um eine Gefährdung von Mensch, Grundwasser und Umwelt ausschließen zu können? 
  3. Um welche Gefahrgutmengen (Batterien und Kathodenmaterial) handelte es sich? 
  4. Warum wurde nicht der Kennzeichnungspflicht entsprechend geltender Gefahrgutverordnung entsprochen?
  5. Wurde Tesla entsprechend der Schwere der Pflichtverletzung zur Verantwortung gezogen und wie soll zukünftig verhindert werden, dass der Konzern in Wildwestmanier weiter gegen in Deutschland herrschende Gesetze verstößt?
  6. Des Weiteren steht die Frage im Raum, warum mehr als 4 Monate verstreichen mussten, bis die Bevölkerung durch einen investigativen Artikel in der MOZ von den gefährlichen Tesla-Praktiken auf dem GVZ-Gelände erfahren hat?

Auch rbb24 hat den MOZ-Artikel aufgegriffen. Der Beitrag stützt sich hauptsächlich auf Aussagen von Herrn Sascha Gehm, der erster Beigeordneter und Dezernent für Bauen, Ordnung und Umwelt im Landkreis Oder – Spree ist, und der laut Buschfunk priorisierter Nachfolgekandidat des jetzigen Landrates sein soll. Laut rbb24 hat er sich zu folgender Darstellung hinreißen lassen: „Gehm zufolge ist auf dem Tesla-Außengelände ein nicht richtig gekennzeichneter Behälter angeliefert worden, in dem sich Kathodenmaterial befand. Dabei ist auch aufgefallen, dass es eine Beschädigung an dem Transportbehältnis gab und es sind ungefähr 10 Kilogramm des Materials ausgetreten. Es sei fälschlicherweise nach Grünheide geliefert worden und deswegen nicht ausreichend als Gefahrenstoff gekennzeichnet gewesen.“ 

Es ist schockierend. Herrn Gehms letzten Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Es ist unglaublich, wenn das stimmen sollte. Er sagt nichts anderes aus: 

„Wenn Gefahrstoffe an Tesla nach Grünheide gesendet werden, dann wird vorsätzlich eine Gefahrgutkennzeichnung unterlassen.“ 

Wir sind mittlerweile an eine Menge von Umweltverstößen durch Tesla gewöhnt, nur das ist der Gipfel der Unverfrorenheit. Als besonders verwerflich ist zu werten, dass die Genehmigungsbehörden in der Vergangenheit alle Augen zugedrückt und weggesehen haben und nach erteilter Genehmigung sich nicht mehr dafür zuständig fühlen. Die Politik hat offensichtlich vor, Brandenburg völlig zugrunde zu richten. Unsere Landesführung hat sich mittlerweile durch seine gesetzeswidrigen Genehmigungspraktiken voll von Tesla abhängig gemacht. Wenn Herr Musk befielt, bei ihm in Texas vorstellig zu werden, dann gehorchen Ministerpräsident und Wirtschaftsminister widerstandslos. Wenige Wochen nach Rückkehr aus den USA darf Tesla sogar, ohne Antragsunterlagen für weitere Ausbaustufen abzugeben, 70 ha Wald roden. So lauten die neuen Befehle. Die Maßnahme verfolgt in erster Linie das Ziel, durch den Kahlschlag das Recht zu erwerben, das Gelände bis zur L23 zu kaufen (ich vermute eher geschenkt zu bekommen), um den dortigen Wald ebenfalls zu zerstören. Dort soll ein riesiger überdimensionaler Güterbahnhof entstehen, der wahrscheinlich schon seit Verkündigung der Industrieansiedlung in Freienbrink geplant ist, aber vorerst verheimlicht wurde, um durch eine übereilte Rodung im Februar 2020 vollendete, nicht umkehrbare Fakten zu schaffen. 

Laut MOZ kontrollierte das Landesamt fiir Umwelt nach eigenen Angaben das Außenlager von Tesla. Außer dem sichergestellten Pulver, habe die Behörde kein Kathodenmaterial mehr vor Ort gesichtet. Nach Kontrolle sei zudem das Fabrikgelände inspiziert worden: „Dieser Gefahrstoff war dort nicht vorhanden.“ 

Ich frage mich, wie einfältig müssen die Kontrolleure sein, damit sie beim LfU eingestellt werden. Wie kann man nur annehmen, dass Tesla bis zum Eintreffen der „Kontrollmannschaft“ nicht versuchen wird, alle verdächtigen Spuren zu verwischen? Es besteht der dringende Verdacht, dass die Materialien nicht wie von Tesla behauptet irrtümlich in Freienbrink gelandet sind, sondern vom Konzern bestellt wurden. Erst nachdem der vermutete Etikettenschwindel aufgeflogen ist, hat man sich die Irrläufervariante ausgedacht. Diesem Verdacht ist nachzugehen und folgende Fragen sind zu klären: 

  1. Hat Tesla bereits heimlich ohne Genehmigung begonnen, Batterien in Freienbrink herzustellen? Nur dann macht die Kathodenpulveranlieferung Sinn. Wie intensiv wurde das Tesla-Gelände untersucht?
  2. Wohin ist das angeblich irrtümlich angelieferte Kathodenmaterial verschwunden und wohin sollte es eigentlich geliefert werden? Hat man entsprechende Erkundigungen eingeholt?
  3. Welche Rückschlüsse liefern die Begleitpapiere?
  4. Wurde der Lieferer des Kathodenmaterials kontaktiert und befragt und wie lautet das Ergebnis der Befragung?
  5. Wurden die Personen, die die Entsorgung des Gefahrguts durchführen mussten (Feuerwehrleute, beteiligte Tesla-Mitarbeiter, Entsorgungsfirma) eingehend befragt und wie lautet deren Darstellung?
  6. Ich nehme an, dass von dem Kontrollgang des LfU ein Protokoll angefertigt wurde. Ich bitte Sie, mir Einsicht in diese Unterlage zu gewähren. Das Protokoll sollte etwas mehr Inhalt enthalten als die mir zugesandten 12 Seiten nach dem Störfall vom 12.04.2022 in der Tesla-Lackiererei. Diess Protokoll enthielt 11 total geschwärzte Seiten plus auf der 12. Seite die Selbstdarstellung von Tesla.
  7. Wo sind die von der Straßenkehrmaschine aufgenommen Schadstoffe abgeblieben und wurden die für die Schadensbekämpfung verwendeten Gerätschaften (Staubsauger und Kehrmaschine) fachgerecht dekontaminiert und gibt es von diesen Vorgängen Protokolle? Ich bitte um deren Einsichtnahme.

Außerdem bitte ich Sie, meine Fragen kurzfristig bis 01.12.2022 zu beantworten und grüße Sie ganz freundlich  

Werner Klink
Sachverständiger Berater der Wassertafel Berlin-Brandenburg


"Extrem"sommer 2022?

„Extrem“sommer 2022 ?

Neben den Hitzerekorden, die das Thermometer in allen Monaten des gerade vergangenen Sommers oft bis an die 40° C – Marke trieben, war dieser Sommer auch der trockenste  innerhalb der letzten 500 Jahre. Da es schon in den Jahren 2018 und 2019 viel zu wenig geregnet hatte, hatte sich das Wasserdefizit in den Grundwasserspeichern bereits zu Jahresbeginn auf die Niederschlagsmenge eines ganzen Jahres akkumuliert. Dass diese Entwicklung sich bereits seit Langem anbahnt, zeigt ein Artikel der Berliner Morgenpost mit der Überschrift „Spree fliesst rückwärts“ vom 23.08.2003: 

https://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article102408313/Die-Spree-fliesst-rueckwaerts.htm

Martin Pusch vom Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei warnte darin vor einem Mengenproblem für das Berliner Trinkwasser. Der Zufluss in den Müggelsee, einem wichtigen Wasserreservoir der Stadt, lag zu diesem Zeitpunkt bei nur gut einem Fünftel der üblichen Menge. „Das gesamte Wasser, das im Augenblick nach Berlin strömt, wird auch gebraucht. Das heißt, es sind keine Reserven da“ wurde der Wissenschaftler zitiert. 

Die Frage, ob sich die Trinkwasserqualität durch den Wassermangel verschlechtere, verneinte der Sprecher der Berliner Wasserbetriebe Eike Krüger damals. Da das Spreewasser etwa 50 Tage brauche, bis es das Grundwasser erreiche und  auf dem Weg durch die Erdschichten bestimmte Inhaltsstoffe herausgefiltert würden, bestehe ein Qualitätsproblem nicht. Eike Krüger in der Berliner Morgenpost von 2003 wörtlich: „Problematisch könnte es werden, wenn der Trend der Trockenheit über viele Jahre anhalte, doch das sei sehr unwahrscheinlich.“

Blickt man  auf die seitdem vergangenen fast 20 Jahre zurück, erweist sich die Prognose Eike Krügers einer Unwahrscheinlichkeit einer über viele Jahre anhaltenden Trockenheit als falsch. Es bestehen also Gefahren für das Trinkwasser der Berliner sowohl in der Quantität, als auch in der Qualität. Das Abwasser, welches über die Erpe in die Spree fliesst, erreicht bei deren Rückwärtsfluss nämlich die Uferfiltrationsgalerien der Berliner Wasserbetriebe. Nach nur 50 Tagen (s.o.) trinken die Berliner dieses Wasser, in dem sich Rückstände von Pharmazeutika, Süssstoffen, Röntgenkontrastmitteln, Korrosionsschutzmitteln u.v.a.m. befinden, erneut. Nicht nur der Reinheit und des „guten Geschmacks“ unseres Leitungswassers wegen, sondern auch weil wir vermeiden wollen Flaschenwasser zu konsumieren, ist diese Entwicklung fatal.     


Stellungnahme zu Verstößen gegen Bestimmungen der Europäischen Grundwasserrahmenrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetz in Zusammenhang mit der Errichtung der Gigafactory Berlin (Reg. Nr. G07819)

Werner Klink, Geohydrologe, 28.11.2021

Seit Herrn Musk’s Ankündigung vom 12.11.2019 in Freienbrink eine Gigafactory errichten zu wollen, wurden in 3 Etappen immer mehr ausufernde Antragsunterlagen durch Tesla eingereicht. Seit Februar 2020 wird gebaut, gebaut und gebaut und durch das LfU genehmigt, genehmigt und genehmigt. Mittlerweile wurden durch das Umweltamt  unter fragwürdiger Auslegung des §8a BImSchG 19 willkürliche vorzeitige Bauzulassungen einschließlich einiger A- und B-Varianten erteilt:

  1. trotz ungültigem Bebauungsplan und Flächennutzungsplan.
  2. trotz Fehlens eines aktuellen Raumordnungsplanes
  3. ohne Klärung der Infrastruktur und der Verkehrsanbindung an die Umgebung
  4. ohne Klärung der Versorgungssicherheit der Gigafaktory mit Energie (Gas und Strom) und Wasser
  5. ohne Klärung der Entsorgungssicherheit der Abprodukte (Abgas, Abwasser und feste Abfallstoffe)
  6. ohne Klärung der Betriebssicherheit (mangelhafte Störfallkonzeption, unzureichende Frühwarnsysteme für den Luftraum und das Grundwasser).

Als besonders schweren Verstoß gegen die Baugesetzgebung ist die mangelhafte Erkundung des Untergrundes zu werten. Unzureichende Aufschlussdichte, -tiefe und -umfang sowie ein unzulängliches Untersuchungsprogramm gestatten nicht, wie erforderlich die geologischen und hydrogeologischen Lagerungsverhältnissen hinreichend genau einzuschätzen. Diese Feststellung basiert auf dem Studium folgender Antragsunterlagen:

  1. Geotechnische Standortcharakterisierung, Gigafactory Brandenburg Phase 1 vom 26.02.2020
  2. Hydrogeologische Studie – Tiefgründung – 1. Ergänzung Bericht | Brandenburg, Deutsch- land 362-19-026-02 02_DE | 15 May 2020 Endbericht Tesla Motors
  3. Monitoring Konzept Bericht | Brandenburg, Germany 362-19-026-02 [02] | 19 May 2020 Endbericht Tesla Motors
  4. Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie Vorabversion | Brandenburg, Germany 362-19-026-xx [00] | 24 June 2020 Vorabversion Tesla Motors
  5. Hydrogeologische Studie – Berechnung der Fördermengen und der Auswirkungen der Wasserhaltungen für die geplante TeslaGigafactory am Standort Grünheide Bericht | Brandenburg, Deutschland 362-19-026-10 01_DE | 24 June 2020 Bericht Tesla Motors
  6. Tesla Manufacturing Brandenburg SE – GIGAFACTORY BERLIN-BRANDENBURG Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 WHG für die Durchführung lokaler Wasserspiegelabsenkungen und Grundwasserreinfiltration zur Errichtung von Gebäudefun- damenten und die Einbringung unterirdischer Versorgungsleitungen vom 24.06.2020 Berlin
  7. Nullbeprobung W-S-E Messstellen Bericht | Brandenburg, Germany 362-19-026-11 [00] | 25 June 2020 Endbericht Tesla Motors
  8. Hydrogeologisches Gutachten zur Bewirtschaftung des Niederschlagswassers, 21.12.2020
  9. Tesla Gigafactory 4, Planung Regenwasserableitung, Antrag auf Wasserrechtliche Erlaubnis §§ 8, 9 und 10 WHG, April 2021

Das in den  obigen geologisch/hydrogelogisch betitelten Schriften der Antragsunterlagen dargestellte Modell vom Aufbau des Untergrunds entspringt anscheinend den Fantasievorstellungen der Autoren.denn auf der Basis von

  • 2 Altbohrungen,
  • 10 flachen, größtenteils oberhalb des Wasserspiegels endenden Rammkernsondierungen aus dem Jahr 2001,
  • 10 flachen, <10 m tiefen neueren Messstellenbohrungen von 2020
  • 20 flachen, meist nur 10 m tiefen neueren Rammkernsondierungen und
  • einer unbestimmten Anzahl unvollständig dokumentierter, maximal 20 m tief reichender Drucksondierungen, die offensichtlich nicht hydrogeologisch ausgewertet wurden

die auf dem betrachtenden Gelände gelegen sind und unter Einbeziehung einiger Altbohrungen aus der Nachbarschaft des Tesla-Geländes ist es nicht möglich, für eine 3 km² große Fläche ein hinreichend sicheres hydrogeologisches Modell zu erstellen, zumal auf Grund von Dokumentationsmängeln nicht zu erkennen ist, welche primären Erkundungsdaten wirklich berücksichtigt wurden. Aus fachlicher Sicht stellt das Unterlassen von aktuellen  hydraulischen und hydrodynamischen Untersuchungen in einem ausreichend  dichten Netz von noch neu zu errichtenden Grundwassermessstellen unter Einbeziehung von im Randbereich des Baugeländes bereits vorhanden Grundwassermessstellen eine schwerwiegende Verfehlung dar. Die durch die Berichtsautoren abgeleiteten Strömungsvorgänge des Grundwassers beruhen auf überalterten Wasserspiegelbeobachtungen aus der Nachbarschaft und auf ungeklärten Lagergerungsverhältnissen im Untergrund des Teslageländes. Auf Grund unzureichender Voruntersuchungen sind im Bereich der zu betrachtenden Fläche weder Mächtigkeit noch Homogenität des postulierten, oberen unbedeckten Grundwasserleiters und auch nicht der angeblich in ca. 20 m Tiefe lückenlos verbreitete Grundwasserstauer nachgewiesen. Die hydrogeologischen Lagerungsverhältnisse unterhalb von 20 m und deren mögliche hydraulische Wechselwirkung mit oberflächennahen Grundwasserleitern werden in Teslas Antertragsunterlagen überhaupt nicht betrachtet. Die bestehende Gefahr von Salzwasseraufstiegen wird total ignoriert. Tesla weigert sich, sein Gelände wie erforderlich  flächenhaft zu untersuchen. Auch eine Erkundungserweiterung des Untergrundes in die Tiefe lehnt der Konzern kategorisch ab. Völlig unverständlich ist, dass das LfU diesen Standpunkt akzeptiert. Damit haben sämtliche Aussagen zu tatsächlich im Untergrund ablaufenden Fließvorgängen nur spekulativen Charakter. Auf Grund des unzureichenden hydrogeologischen  Kenntnisstandes sind keine belastbaren Prognosen zu den von der Gigafactory ausgehenden Auswirkungen möglich. Ausbreitungsgeschwindigkeiten und -wege von Schadstoffen lassen sich nicht sicher vorhersagen und bei auftretenden Störfällen kann keine zielgerichte Schadensbegrenzung erfolgen. Das geplante Niederschlagsversickerungskonzept, die Durchführung sowohl von temporären als auch stationären Wasserspiegelabsenkungen und -beauflastungen sind in Frage zu stellen.

Das Verbiegen der Forderungen der Wasserschutzverordnung Erkner, Wasserfassungen Hohenbinder Straße und Neu Zittauer Straße, treibt Tesla bis zum Exzess. Der Konzern lässt sich von folgenden Verboten befreien, die alle dem Grundwasserschutz dienen sollen. Das LfU stimmt nach dem Prinzip je gefährlicher um so unbedenklicher folgenden unzulässigen Maßnahmen im Einzugsgebiet der beiden aktiven Wasserfassungen Hohenbider Straße und Neu Zittauer Straße zu:

  • Errichtung einer Abwasserbehandlungsanlage,
  • Errichtung von Grundwassermessstellen,
  • Errichtung von Brunnen zur Grundwasserhaltung,
  • Errichtung von zwei Betonmischanlagen,
  • mobile Betankung von Großmaschinen und von langsam fahrenden Baufahrzeugen,
  • Errichtung von Industrieanlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in
    großem Umfang.
  • Versickerung von belastetem Niederschlagswasser in den Sickerbecken, die in den Wasserschutzzonen errichtet werden sollen.
  • Durchführung einer normalerweise verbotenen Großveranstaltung (sogenannte Volksfest am 09.10.2021)
  • Außerdem bleiben schon während der Bauphase folgende Verstöße gegen Verbote der geltenden Wasserschutzgebietsverordnung ungeahndet:
    • Trotz Verbots wurden in der Wasserschutzzone III A und B bis zu 5.000 Löcher bis 20 m Teufe unter Missachtung existierender Erkundungsnormen und -richtlinien blind in den Untergrund  getrieben (Verpresslanzen, Entwässerungslanzen, Drucksondierungen, Rammsondierungen, Betonpfähle, 8 Grundwassermessstellen, Spundwände) und das meist ohne wie gefordert ein geologisches Schichtenverzeichnis aufzunehmen, was als höchstverwerflich einzustufen und hart zu bestrafen ist. Durch diese Maßnahmen wurden vorhandene, grundwasserschützende Schichten zerstö Die Löcher fungieren jetzt als bevorzugte Bewegungsbahnen zwischen ehemals getrennten Grundwasserleitern.
    • Außerdem erfolgte eine Verdichtung des oberen Grundwasserleiters durch über 1.600 Ramm- und Bohrpfähle, durch Setzung tiefreichender Fundamente und auch durch Realisierung tiefreichender Verdichtungsmaßnahmen von der Geländeoberfläche aus. Es ist davon auszugehen, dass dadurch die Durchlässigkeit lokal verschlechtert wird und die Strömungsverhältnisse verändert wurden. Negative Auswirkungen auf das Strömungsvorgänge im Untergrund haben auch die im Rahmen durchgeführter Wasserspiegelabsenkungen geförderten und in den Untergund wiederverpressten Wässer. Durch die im geförderten Wasser enthaltenen Feinkornanteile wird der Porenraum in den Aufnahmehorizonten zugesetzt.
    • Tesla darf ohne belangt zu werden, im Wasserschutzgebiet großflächig die schützende Bodenschicht beseitigen. Normalerweise hat Tesla sämtliches dort anfallende Niederschlagswasser aufzufangen und außerhalb der Wasserschutzzone zu entsorgen. Ein nichtfunktionierendes Ableitungsssystem und unterdimensioniertes Auffangsystem von Niederschlagswässern sowie fehlende Abflussrinnen an den Rändern von Stell-, Lager- und Parkflächen zeigen, dass von Tesla solche Auflagen einfach ignoriert werden.
    • Gemeldete Betankungsvergehen in den Wasserschutzzonen A + B der Wasserfassungen Hohenbinder und Neu Zittauer Straße von Tesla werden nicht verfolgt und demzufolge auch nicht geahndet.
    • Was machen die Baufirmen bei Staubentwicklung? Sie bewässern künstlich das in der Wasserschutzzone A + B befindliche Baugelände, damit die Schadstoffe möglichst schnell in den ungeschützten Grundwasserleiter versickern kö Damit nicht genug ,Tesla lässt wider jeglicher Vernunft, jedoch angeblich auf Forderung des Umweltamtes zusätzlich auf seinem Freigelände in Freienbrink sämtliche Fahrtrassen, Abstell- und Lagerflächen mit Wasser besprühen, das, wenn es nicht verdunstet, verunreinigt im Grundwasser landet. Bei solchen Behördenvorgaben ist die fachliche Kompetenz unserer Behörden in Frage zu stellen.
    • Baustelleneinrichtungen, Verladestationen, mobile Toilettenanlagen, das Abstellen von Kraftfahrzeugen oder das Zwischenlagern von schwebstoffhaltigen Baustoffen auf ungeschütztem Untergrund sind normalerweise aus Wasserschutzgebieten zu verdammen. Für Tesla gelten solche Vorgaben nicht. Da sieht das LfU großzügig weg.
    • Eine dritte, jedoch bisher noch nicht genehmigte Betonmischanlage wurde im Nordbereich des gegenwärtigen Baugeländes ebenfalls im Wasserschutzgebiet errichtet und dort auch betrieben.
    • Das auf den Arbeitsebenen der Baugerätschaften, auf den Fahrtrassen, auf  den Lagerflächen und auf den überbauten Flächen anfallende verschmutzte Niederschlagswasser wird größtenteils an Ort und Stelle oder an den Rändern der befestigten Flächen versickert bzw. in offene Leitungsgräben oder die vielen temporär vorhandenen Baugruben nach dem Prinzip aus dem Auge aus dem Sinn eingeleitet, wo die Sickerstrecke bis zum Grundwasserspiegel kürzer ist. Diese frevelhafte Verfahrensweise ist für Tesla zwar bauförderlich, aufwandmindernd und kostengünstig, doch die Kunden des WSE werden die Folgen in einigen Jahren zu spüren bekommen. Die Verunreinigung des Grundwassers funktioniert in der üblichenTesla-Geschwindigkeit. Außerdem spricht man über diese Dinge nicht freiwillig ö Tesla scheint nicht nur seinen Angestellten einen Maulkorb umgelegt zu haben, sondern auch den Behörden und der Politik. Diese reagieren auf meine Gefahrenanzeige nicht, sondern lassen Tesla weiter gewähren.

All die oben aufgeführten Verhaltensweisen im Wasserschutzgebiet  richten sich gegen die Bestimmungen der  Europäischen Grundwasserrahmenrichtlinie. Danach besteht ein absolutes Grundwasserverschlechterungsverbot.

 

Außerdem ist abzusehen, dass der zukünftige hohe Wasserverbrauch durch Tesla zu Lasten der Bevölkerung von Grünheide und Umgebung erfolgen soll. Da ganz Brandenburg bezüglich Wassernutzung weit über seine Verhältnisse lebt, indem mehr  Wasser verbraucht wird als neu gebildet wird, hat sich das MLUK ein Niedrigwassermanagementkonzept ausgedacht, worauf das WSE sofort reagiert. Der Wasserversorger änderte seine Geschäftsbedingungen. Darin ist unter anderem eine Wasserversorgungsrangfolge festgelegt. Der Firma Tesla wird Vorrang eingeräumt. Notwendige Wasserabschaltungen erfolgen zuerst bei der Bevölkerung.

Tesla behält das Wasser jedoch nicht für sich. Die industriebelasteten, vom geplanten Klärwerk nicht vollständig reinigbaren Abwässer sollen in die Müggelspree geleitet werden und landen dann in den flußabwärts gelegenen Wasserwerken, die teilweise infiltriertes Spreewasser fördern. Wohl bekomm`s den Menschen, deren „Trinkwasser“ aus den Wasserwerken Hohenbinder Straße oder Friedrichshagen stammt.

Dieser  Weg der Abwasserentsorgung sollte unbedingt ausgeschlossen blei